Gastkommentar: Festplattenabgabe – Zurück an den Start?

Die Entscheidung, ob die Autorenabgabe auf Festplatten rechtens ist, liegt beim Obersten Gerichtshof. Das Verfahren wurde ausgesetzt, um das EUGH-Erkenntnis in einem "anderen" Verfahren abzu­warten, weil dieses einen Einfluss auf die Festplatte haben könnte. [...]

Nun hat der EUGH in dem „anderen“ Verfahren entschieden. Jedoch nicht endgültig. Vielmehr wurden Fragen aufgeworfen, die in dem „anderen“ Verfahren von den Vorinstanzen nicht ausreichend behandelt worden sind. Also geht dieses „andere“ Verfahren zurück an den Start in der allerersten Instanz.

Was bedeutet das für den Computerhandel? Die Auswirkungen auf das Festplattenverfahren können in zwei Richtungen gehen. Entweder unser OGH kommt zur Ansicht, dass die EUGH-Erkenntnisse aus dem „anderen“ Verfahren für die Festplatten nicht relevant sind. In diesem Fall ist mit einer baldigen endgültigen Entscheidung in Sachen Festplatten zu rechnen. Oder unser OGH sieht weiterhin Zusammenhänge zwischen beiden Themen. Dann könnte er zum Schluss kommen, das „andere“ Verfahren abzuwarten.

Schon daraus ist zu ersehen, dass es nicht so weiter gehen kann. Es besteht weiterhin Rechtsunsicherheit für den gesamten Computerhandel. Verrechnung ja/nein? Rückstellung ja/nein? Und natürlich das Abwägen der jeweiligen Konsequenzen.

Die Autoren haben jedes Recht, für legale Privatkopien eine Entschädigung zu erhalten! Aber so geht es wirklich nicht. Man kann nicht ein paar Geräte (die Verwertungsgesellschaften hätten am liebsten die gesamte sogenannte „Gerätekette“ unter Abgabenzwang) herausnehmen und mit Abgaben belegen. Und das in einer Zeit, in der die Vervielfältigung zum privaten Gebrauch zunehmend aus ganz anderen (Internet-)Kanälen erfolgt.

Von der Festplattenabgabe erhoffen sich die Autoren das schnelle Geld. Ob sie das tatsächliche Verhalten der Privatpersonen erfasst, spielt keine Rolle. Und was ist mit der Mehrzahl der Festplatten, die von Unternehmen oder Behörden gekauft werden? Das Rückzahlungssystem ist so kompliziert aufgebaut, dass es weitgehend unwirksam ist. Ein weiterer Beweis dafür, dass das Anliegen der Urheber (Abgeltung für legale Privatkopien) auf eine völlig neue Basis gestellt werden muss. Wir arbeiten daran!

* Georg Schennet ist Obmann Computer & Bürosysteme der Wirtschaftskammer Wien.


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