Die neue europaweite Verbraucherrechte-Richtlinie bringt deutliche Nachteile für einheimische Onlineshops. [...]
Einerseits wurde die Informationspflicht stark erweitert, andererseits gibt es auch neue Regelungen für Downloads, Kaufabschlüsse und den Telefonsupport. So werden Webshop-Betreibern insgesamt 19 Punkte vorgeschrieben, die teilweise im Impressum bzw. in den AGB und unmittelbar beim Produkt bzw. beim Verkaufsprozess formuliert werden müssen. Angebotene Produkte müssen etwa umfassend beschrieben werden. Was das genau bedeutet, kann momentan nicht einmal ein Jurist beantworten. Zudem muss im Zuge des Verkaufsprozesses auch auf die Rücktrittsrechte des Kunden und eventuelle Einschränkungen dieser hingewiesen werden. Auch das Widerrufsrecht muss entsprechend sichtbar sein – bis 14 Kalendertage ab Erhalt der Ware darf der Käufer nun vom Vertrag zurücktreten. Bei fehlendem oder falschem Hinweis verlängert sich das Rücktrittsrecht automatisch auf ein Jahr.
Unklarheiten herrschen vor allem beim Verkauf digitaler Produkte, die über einen Download bezogen werden. Hier verfällt zwar das Rücktrittsrecht mit Beginn des Downloads, allerdings ist bisher nicht bekannt, inwiefern Anbieter rechtssicher beweisen können, dass der Download tatsächlich gestartet wurde. Besonders hervorzuheben ist die ab sofort gültige „Button-Regelung“: Der Button, über den der Kauf definitiv abgeschlossen wird, muss mit einer eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein. Verboten sind auch Support-Hotlines, die über Mehrwertnummern angeboten werden, außer sie bieten eine über das Produkt hinaus gehende Supportdienstleistung an. Hat ein Kunde Fragen zur Installation eines Templates auf der vorinstallierten WordPress-Installation, ist eine Mehrwertnummer akzeptabel. Gesetzgeber sowie Anwaltskammer haben signalisiert, dass sie in den ersten Monaten nicht mit harter Faust auf fehlende Umsetzungen einschlagen werden. Das schützt Shop-Betreiber aber nicht vor ausländischen Abmahn-Anwälten.
* Albert Gerlach ist Berufsgruppen-Sprecher IT der Fachgruppe UBIT Wien.
Be the first to comment