Ein Beispiel: Sind dynamische IP-Adressen, die beim Zugriff auf eine Internetseite gespeichert werden, personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzrichtlinie? [...]
Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind auf den Schutz personenbezogener Daten gerichtet. Personenbezogen sind laut gesetzlicher Definition all jene Angaben über betroffene Personen, deren Identität bestimmt oder zumindest bestimmbar ist. Die Qualifikation von Daten als personenbezogen hat wiederum weitreichende Folgen, da diese Daten nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, etwa bei Vorliegen des Einverständnisses der betroffenen Person, verwendet werden dürfen und die Verwendung solcher Daten Genehmigungs- und Registrierungspflichten auslösen kann.
Während statische IP-Adressen einer bestimmten Person zugeordnet werden können, wird schon länger diskutiert, ob auch dynamische IP-Adressen als personenbezogene Daten anzusehen sind. In der Regel kennen nämlich nur Internet-Provider selbst ihre eigenen Nutzer. Betreiber von Websites kennen hingegen jene Personen, denen eine dynamische IP-Adresse zugeteilt wurde, üblicherweise nicht.
Da das österreichische Datenschutzrecht auf der europäischen Datenschutzrichtlinie basiert, welche für alle EU-Mitgliedstaaten gilt und der Harmonisierung der Datenschutzbestimmungen innerhalb der EU dient, sind datenschutzrechtliche Fragen, die sich in anderen Mitgliedstaaten der EU stellen, auch für die Beurteilung österreichischen Datenschutzrechts relevant. Interessant ist daher, dass der deutsche Bundesgerichtshof dem europäischen Gerichtshofes kürzlich die Frage vorgelegt hat, ob es sich bei dynamischen IP-Adressen, die im Zusammenhang mit einem Zugriff auf eine Internetseite gespeichert werden, um personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzrichtlinie handelt, selbst wenn lediglich Dritte, nicht jedoch der Anbieter der Website selbst, über das zur Identifizierung der betroffenen Person erforderliche Zusatzwissen verfügen. Von der Entscheidung des EuGH hängt etwa ab, in welchem Umfang zukünftig Logfiles gemacht werden dürfen. Die Entscheidung des EuGH wird daher mit Spannung erwartet.
* Andreas Schütz ist Partner bei TaylorWessing e|n|w|c Rechtsanwälte Wien.
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