Das Jahr 2014 neigt sich schön langsam dem Ende zu und damit kommen auch wieder jene steuerlichen Themen auf den Tisch, die den Jahresabschluss betreffen und unbedingt heuer noch erledigt werden müssen. Aus diesem Anlass möchte ich in dieser Ausgabe auf das Thema "Gewinnfreibetrag" hinweisen. [...]
Neben dem steuerlichen Grundfreibetrag von dreizehn Prozent des jährlichen Unternehmensgewinnes bis 30.000 Euro gibt es auch noch einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Jeder Betrieb, der mit seinem Jahresgewinn über dieser Grenze liegt, darf um weitere dreizehn Prozent für die Spanne zwischen 30.000 Euro und 45.350 Euro Wirtschaftsgüter für das Anlagevermögen seines Unternehmens anschaffen. Das ist ein Betrag von bis zu 1.994 Euro.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist in der Steuererklärung zu beantragen und die Anschaffung der Güter muss noch in diesem Jahr getätigt werden. Es gilt zu beachten, dass auch die Rechnungsdaten diesen Kriterien entsprechen müssen.
Die Wirtschaftsgüter müssen allerdings gewissen Kriterien entsprechen. Es soll sich dabei um neue, abnutzbare und körperliche Güter handeln, bei denen mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren zu rechnen ist. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gegenstandes müssen mehr als 400 Euro betragen.
Bringt Sie das auf einen Gedanken?
Richtig. Lassen Sie den Freibetrag auf keinen Fall ungenutzt und investieren Sie noch heute in neue Geräte. Laptops, Drucker, Server und PC eignen sich perfekt, um in den Genuss des Freibetrages zu kommen, denn sie erfüllen exakt alle Kriterien. Also zögern Sie nicht und nutzen Sie diesen wirtschaftlichen Impuls, um Ihre IT-Infrsstruktur aufzurüsten und Steuern zu sparen.
* Georg Schennet ist Obmann Computer & Bürosysteme der Wirtschaftskammer Wien.
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