Dienstleister schrecken vor allem aufgrund von mangelndem Interesse, großem Aufwand und fehlenden Informationen vor einer Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zurück. Das zeigt der Heid Schiefer Report 2011, bei dem 510 Entscheidungsträger befragt wurden. Dazu kommt das negative Image: 48 Prozent bezeichnen Ausschreibungen als »manipuliert«, lediglich acht Prozent als transparent. An faire Bedingungen glauben überhaupt nur drei Prozent. Zu Unrecht, wie ich meine! Denn genau dafür gibt es das Bundesvergabegesetz. [...]
»Scheinausschreibungen«, bei denen die Anforderungen einen bestimmten Bieter begünstigen, gibt es in Einzelfällen tatsächlich. Als Bieter dürfen Sie in solchen Fällen nicht aufgeben. Wer sich wehrt, gewinnt zwar nicht immer, aber sehr oft! Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Bieter sah sich mit einer auf die Konkurrenz maßgeschneiderten IT-Leistungsbeschreibung konfrontiert. Innerhalb der vorgesehenen Frist wurde eine Reklamation an den Auftraggeber geschickt, der daraufhin die produktspezifischen Festlegungen korrigierte.
Insbesondere bei Angeboten außerhalb des Heimatmarktes empfiehlt sich eine vorsorgliche Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Einem international tätigen Unternehmen, das in Österreich Leistungen über Cloud Services anbieten wollte, konnten wir durch das Verfassen eines Rechtsgutachtens über Möglichkeiten und Grenzen eine wertvolle Entscheidungshilfe liefern. Dazu gehörte auch die Evaluierung von möglichen Serverstandorten im Hinblick auf datenschutzrechtliche Zulässigkeit unter Berücksichtigung der speziellen gesetzlichen Vorgaben für Gesundheitstelematik. Mögliche rechtliche Stolperfallen konnten so bereits vor Angebotslegung erkannt werden.
Setzen Sie sich als IT-Dienstleister aktiv mit den Spielregeln des Vergaberechts auseinander und machen Sie von Ihren Möglichkeiten Gebrauch. Zeigen Sie, was Sie zu bieten haben! Zu holen gibt es jedenfalls genug.
Im Rahmen der Business Circle Vergabe Akademie finden im Herbst mehrere Fachveranstaltungen unter Beteiligung von Heid Schiefer statt. Alle Leser der Computerwelt, die bei der Anmeldung das Codewort »Heid Schiefer« angeben, erhalten bis zu 300 Euro Kanzleirabatt. Alle Termine finden Sie auf www.itwelt.at.
* Martin Schiefer ist Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei Heid Schiefer.
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