Der heftige Widerstand von Wirtschaftskammer, Konsumenten und Bundesarbeitskammer gegen die Einführung einer Speichermedienabgabe auf Festplatten, Handys, Smartphones, Laptops, Tablets, Speicherkarten usw. hat nun auch die Politiker überzeugt. [...]
Die Justizministerin hat für diese Legislaturperiode gegen die von den Verwertungsgesellschaften gewünschte Gesetzesänderung entschieden. Durch diese vom Justizministerium ursprünglich geplante Regelung wären so praktisch alle Speichermedien mit einer Abgabe belastet worden – und das bedeutet, dass eine jährliche Neubelastung von über 100 Millionen Euro zumindest vorerst verhindert werden konnte.
Aber Achtung: Es läuft ja noch der Prozess gegen die Einführung der Festplattenabgabe beim OGH! Die von den Verwertungsgesellschaften betriebene Gesetzesänderung hätte diese und noch viele andere Speichermedien erfasst.
Die Festplattenabgabe allein ist noch nicht vom Tisch. Zwar wurde in den ersten zwei Gerichts-Instanzen dagegen entschieden, positiv erledigt ist das Thema aber erst, wenn auch der OGH in unserem Sinn urteilt, und das wird noch Monate dauern, da das Verfahren in Österreich wegen relevanter Verfahren beim EUGH unterbrochen wurde.
Sollte der OGH der Rechtsmeinung der Vorinstanzen nicht folgen – was wir natürlich nicht hoffen oder erwarten – müssen wir jedoch darauf hinweisen, dass dann eine Zahlungspflicht für Festplatten rückwirkend ab Gültigkeitsdatum des Tarifs, also ab 1. 10. 2010, seitens des sog. „Erstinverkehrbringers“, also Importeurs, entstehen kann.
Sollten Sie Fragen zur Druckervergütung und Reprografieabgabe haben, senden wir Ihnen gerne Informationsmaterial zu (itaktuell@wkw.at).
*Georg Schennet ist Obmann Computer & Bürosysteme der WK Wien.
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