Gastkommentar: OSS in Unternehmen – Ist das erlaubt?

Um Open Source Software (OSS) ranken sich viele Mythen: Sie darf nicht verkauft werden, nicht kommerziell eingesetzt werden und überhaupt ist die Nutzung – außer im privaten Bereich – sehr problematisch. [...]

Eines vorweg: Wenig davon ist richtig, das meiste schlicht falsch. Bei jeder Software legt der Berechtigte (meist der Entwickler selbst) die Art und Weise der Nutzung und Verwertung der Software fest – er stellt die Software unter eine sogenannte Lizenz. Bei »richtiger« OSS erfüllt diese Lizenz alle Kriterien der Definition der Open-Source-Initiative. Darin ist unter anderem festgelegt, dass die Lizenz keine Nutzungseinschränkung enthalten darf. Damit darf etwa die kommerzielle Nutzung, also die Nutzung der Software im Rahmen eines Unternehmens, nicht ausgeschlossen werden, weshalb Unternehmer, sofern im Lizenzvertrag nicht ausgeschlossen, auch OSS im Rahmen ihres Betriebs nutzen und verwenden dürfen. Problematisch ist, dass einige im Umlauf befindliche Lizenzen – etwa die Creative Commons – unter gewissen Voraussetzungen die kommerzielle Nutzung ausschließen. Unternehmer sind daher gut beraten, wenn sie vor dem Einsatz der Software die enthaltenen Lizenzen prüfen lassen.
Da der Begriff »Open Source« mitunter missverstanden werden kann, hat sich Open Source in Richtung »Free Software« weiterentwickelt, wobei »Free« nicht als Gratis, sondern als »frei« zu lesen ist. Mit anderen Worten: Es geht um freie Rede und nicht um Freibier. Damit erledigt sich auch der Mythos, dass OSS oder aber auch Freie Software nicht verkauft werden darf. Neben der Nutzung der Software passen Unternehmer oftmals OSS auf eigene Bedürfnisse an. Die Anpassung der Software ist – gerade bei Open Source – in den meisten Fällen zulässig. Der Unternehmer (bzw. dessen Entwickler) muss jedoch die jeweilige Lizenz beachten, aus der oftmals hervor geht, dass Änderungen (Bearbeitungen) erneut unter dieselbe Lizenz wie die ursprüngliche Software gestellt werden müssen (sogenanntes CopyLeft).
Gerade die geringen Anschaffungskosten machen OSS für Unternehmen interessant. Unternehmer dürfen jedoch nicht übersehen, dass in Softwareprodukten zahlreiche verschiedene Lizenzen enthalten sein können, sodass die jeweiligen Lizenzen vor der Nutzung geprüft werden müssen. 
* Markus Dörfler ist Rechtsanwalt in Wien und auf IT-Recht, Immaterialgüterrecht und Datenschutzrecht spezialisiert.

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