Gastkommentar: Recht auf Vergessen

Dank einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) haben Betroffene nun das Recht, von Suchmaschinenbetreibern die Löschung von Links zu fordern, die persönliche Informationen enthalten – auch dann, wenn sie inhaltlich grundsätzlich richtig sind bzw. rechtmäßig veröffentlicht wurden. [...]

Entscheidend für einen Anspruch ist, dass die durch die Suche generierten Ergebnisse ein Bild zu einer Person entstehen lassen, das deren Persönlichkeitsrechte verletzt. Dabei muss eine Interessensabwägung stattfinden, bei der das Recht auf Schutz der Privatsphäre dem Informationsinteresse der Allgemeinheit gegenübergestellt wird.

Um eine Löschung durchzusetzen, kann sich der Betroffene direkt an die österreichische Niederlassung des Suchmaschinenbetreibers wenden. Von Google und Bing werden auf der jeweiligen Website mittlerweile auch Onlineformulare zur Verfügung gestellt. Das Löschungsbegehren sollte unter Anführung der unerwünschten Links begründet werden. Kommt der Suchmaschinenbetreiber der Aufforderung nicht nach, kann vor den heimischen Gerichten auf Löschung geklagt werden. Zusätzlich steht den Betroffenen ein kostenloses Beschwerderecht an die Datenschutzbehörde zu, die den behaupteten Verstoß prüfen und den Suchmaschinenbetreiber zur Löschung auffordern kann. Gegebenenfalls kann die Behörde Strafanzeige erstatten bzw. ebenfalls Klage vor dem zuständigen Gericht erheben.

Wie die Suchmaschinenbetreiber mit dem Urteil des Gerichtshofes umgehen werden, bleibt abzuwarten. Ob und inwiefern eine Lösung im außergerichtlichen Stadium erreicht werden kann, ist gegenwärtig nicht absehbar. Es gibt zwar eine Leitsatzentscheidung des EuGH, aber trotzdem ist immer der Einzelfall zu prüfen. Wahrscheinlich wird der konkrete Löschungsumfang erst im Rahmen von Musterprozessen vor heimischen Gerichten geklärt werden. Eine nachvollziehbare Begründung des Löschungsbegehrens ist jedenfalls zu empfehlen. Prüfen Sie daher entsprechende Internet-Einträge und reagieren Sie rechtzeitig!

* Lelio Colloredo-Mannsfeld arbeitet als Rechtsanwalt bei CMS in Wien und ist unter anderem auf Datenschutzrecht spezialisiert.


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