Gastkommentar: Rechtswidrige Blogs

Zeilen, in wenigen Minuten getippt, irgendwo auf dem Planeten, sind nur in langwierigen Verfahren zu beseitigen; mit enormem Kosten- und Beseitigungsaufwand. [...]

Die Welt der Bits und Bytes erscheint unpersönlich. Man sitzt vor seinem Computer und tippt ein: Seine Arbeit, Notizen, Briefe, Postings, Meinungsäußerungen aller Art. Der Einzelne wird zum Publizisten. Dieselbe Mitteilung, die früher bei einer Tasse Kaffee besprochen wurde, wird per Mail versandt, gepostet oder auf einem Internetportal und damit öffentlich ins Netz gestellt. Die Technik kann einfach dazu genutzt werden, den Lebensraum des Einzelnen zu zerstören.
In zahlreichen Sozial Networks kann man sich ohne Identitätsnachweis und anonym registrieren. Das gilt auch für diverse Blog-Anbieter. Anonymität scheint der neue Freibrief für Denunzianten, Rufschädiger, verärgerte Kunden, rachsüchtige Verurteilte und vieles mehr. Eine Stufe höher stehen »Journalisten«, die den Deckmantel der Meinungsfreiheit zur Berichterstattung über private Details nutzen wollen. Solche Veröffentlichungen kann man auch – entgeltlich – buchen! Falls dahinter kein Pseudonym steht handelt es sich vermutlich um einen Mittellosen ohne Meldeadresse. Klagen, Exekutionen und Strafen laufen ins Leere, der Rufschaden aber wird täglich größer. Wenige Zeilen, in wenigen Minuten getippt, irgendwo auf dem Planeten, sind nur in langwierigen Verfahren zu beseitigen; mit enormem Kosten- und Beseitigungsaufwand.
Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, ist für die Schäden verantwortlich. Ein Betroffener kann einen Hostprovider auf Unterlassung der Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung eines Dritten klagen, wenn diese sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Hostprovider ist aber erst dann verantwortlich, wenn er Kenntnis von der Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Die Beanstandung muss konkret gefasst, der Rechtsverstoß unschwer zu erkennen sein. Es besteht eine Verpflichtung zur Löschung, wenn nach Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen und einer etwaigen Replik des Betroffenen bei Berücksichtigung von allfälligen Nachweisen von einer Rechtsverletzung auszugehen ist. Unterlässt der Blogger eine Stellungnahme binnen angemessener Frist, ist der Blog zu löschen, so der deutsche BGH unlängst.
Informationen u.a dazu gibt es regelmäßig im ADV IT-Rechtslehrgang. In sechs Modulen à vier Stunden erklären ab 23. März Experten den Stand der Rechtsentwicklung rund um IT: Personalwesen, Kundenbeziehung, Immaterialgüterrecht, E-Commerce, Strafrecht, Datenschutz, Steuerrecht und Vergaberecht werden Laiengerecht erklärt.
* Ralph Kilches ist Rechtsanwalt (www.ra-kilches.at) in Wien.


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