Gastkommentar: Sind Lootboxen als Glücksspiel einzustufen?

Unter Juristen sind sogenannte »Lootboxen« derzeit ein heiß diskutiertes Thema. [...]

Jeder, der Computervideospiele spielt, kennt die Möglichkeit des Online-Erwerbs von sog. »Lootboxen«. Unter Juristen sind diese derzeit ein heiß diskutiertes Thema. Eine Lootbox – auch als Beutekiste bekannt – ist eine virtuelle Überraschungskiste, die verschiedene Waffen und/oder andere Gegenstände enthält. Lootboxen werden während des Spiels freigeschalten und können mit echtem Geld erworben werden. Zudem gibt es eine Spielwährung, die man für den Erwerb der Lootboxen verwenden kann. Ein Spieler weiß beim Kauf nicht exakt, was er aus der Lootbox bekommt.

Lootboxen werden gerade in mehreren Ländern rechtlich überprüft, vor allem hinsichtlich der Frage, ob sie als Glücksspiel zu qualifizieren sind. In Deutschland wird derzeit ein Verbot geprüft. Urheber dieser Initiative ist die Jugendschutzkommission der deutschen Landesmedienanstalten. Sie basiert auf einer noch unveröffentlichten Studie der Universität Hamburg, die zu dem Schluss kommt, dass Lootboxen Elemente des Glücksspiels enthalten und die Jugend daher davor geschützt werden muss.

Laut dem schwedischen Minister für öffentliche Verwaltung, Ardalan Shekarabi, sind die Lootboxen ein klarer Fall von Glücksspiel. Bei manchen Computerspielen hätten Jugendliche bis zu 3.000 Euro ausgegeben, um Lootboxen freizuschalten. Es wurden weitere Untersuchungen eingeleitet, ein Gesetzes-Entwurf, der Lootboxen als Glücksspiel einstuft, soll 2019 vorgelegt werden.

Belgien setzt sich gar für ein EU-weites Verbot ein. Ebenso wird in Großbritannien und in den USA intensiv über Lootboxen diskutiert. So stellt z.B. der US-Bundesstaat Hawaii konkrete Gesetzesentwürfe vor, nach denen Spiele mit Lootboxen und vergleichbaren Mechanismen nicht an Personen unter 21 Jahren verkauft werden dürfen.

In Österreich gibt es dahingehend derzeit keine konkreten Überlegungen. Gegenüber Medien sagte ein Sprecher des Finanzministers erst kürzlich, dass seiner Meinung nach »kein begründeter Verdacht zu vorherrschenden Glücksspieleigenschaften solcher Spiele« vorliege. Es bleibt abzuwarten, ob durch die zahlreichen Initiativen in anderen – auch EU-Ländern – der Druck auf Österreich steigen wird.

* Andreas Schütz ist Anwalt bei Taylor Wessing.


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