Das Datenschutzrecht ist im Umbruch. In Österreich erfolgen die Änderungen bislang sukzessive in kleinen Schritten. 2012 wurde das DVR-Online Meldeverfahren eingeführt. Heuer muss nach einer EuGH-Erkenntnis und im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform die Behördenlandschaft im Datenschutzrecht reformiert werden. [...]
Weiters liegt seit letztem Jahr der Entwurf einer DSG-Novelle am Tisch. Dieser sieht unter anderem die freiwillige Einführung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor.
Ob diese Novelle noch kommt, ist aber durch die geplante EU-Datenschutz-Grundverordnung fraglich: Diese soll bis 2016 alle nationalen Datenschutzrechte harmonisieren und das österreichische DSG voll ersetzen. Zwar würden gewisse administrative Pflichten von Unternehmen zwecks Kostenreduktion entfallen. Gleichzeitig würde aber die Verantwortung und Rechenschaftspflicht von Unternehmen erheblich verschärft. Bei Verstößen drohen Geldbußen von immerhin bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes bzw. eine Million Euro. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wäre dabei jedenfalls im öffentlichen Bereich und für private Großunternehmen ab 250 Mitarbeitern verpflichtend.
Im Vergleich zum gescheiterten Vorschlag der DSG-Novelle 2008, verpflichtende Datenschutzbeauftragte schon ab 20 Mitarbeitern einzuführen, scheint der Anwendungsbereich überschaubar. Dennoch wären die Auswirkungen spürbar. Nach dem Entwurf sind Datenschutzbeauftragte für mindestens zwei Jahre zu bestellen, weisungsfrei und kündigungsgeschützt. Der geplante Mindestaufgabenkatalog ist sehr umfassend und betrifft neben Beratungs-, Überwachungs-, Dokumentationspflichten oder Schulungstätigkeit auch die Themen Datensicherheit und Technik. Datenschutzbeauftragte müssen daher über umfassende Kenntnisse in den Bereichen Recht, Technik und Organisation verfügen, um ihrer Schlüsselfunktion in dieser Querschnittsmaterie gerecht werden zu können.
Eine kompakte Darstellung des in Österreich geltenden Datenschutzrechts und alle Infos zum Datenschutzbeauftragten liefert die ARS-Akademie zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit zwei Durchgängen 2013.
* Daniela Kröll ist bei Salomonowitz | Horak Rechtsanwälte in Wien sowie in der Rechtsabteilung eines internationalen IT-Unternehmens tätig.
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