Gastkommentar: Verbesserung braucht Taten

Bevor wir uns nächstes Mal den Problemen der IT-Dienstleister des Landes annehmen, möchte ich heute die andere Seite beleuchten. Auch öffentliche Auftraggeber haben ihre Not mit den Tücken der IT bzw. den Unternehmen, die diese verursachen. Doch wozu gibt es das Bundesvergaberecht? [...]

Ihr Softwareentwicklungsprojekt ist in Verzug, die Mehrkosten sind bereits erheblich und der Auftragnehmer befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Kennen Sie diese Situation? So kürzlich von einem Kunden geschildert. Meistens liegt die Ursache in einem der folgenden Szenarien: Es handelt sich um eine Direktvergabe ohne ausreichenden Vergleich des Mitbewerbs. Oder die Ausschreibung wurde unprofessionell aufgesetzt: Sprich ungenügende Definition des Leistungsumfangs, mangelnde ganzheitliche Projektplanung und fehlende Definition von Ausstiegsszenarien. Doch Verträge sind änderbar, auch in solch verfahrenen Situationen lassen sich Lösungen finden, bei denen beide Vertragspartner ihr Gesicht wahren können, wenn sie sich beraten lassen. 
Kürzlich wandte sich ein öffentlicher Auftraggeber an uns, der bislang IT-Beratung im Wege der Direktvergabe beschafft hatte. Nicht nur, dass diese Form der Beschaffung v.a. im Bereich des Consulting kritisch betrachtet wird, fehlte nach einigen Jahren trotz der guten Zusammenarbeit die preisliche Vergleichbarkeit. Nach einem zweistufigen Verhandlungsverfahren mit EU-weiter Bekanntmachung zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen kann der Kunde nun auf einen Pool von IT-Beratern zugreifen. Je nach benötigter Fach-Expertise sind die Leistungen flexibel und unbürokratisch, aber rechtssicher abrufbar. Auch die Optik ist weitaus besser! Ein anderer Kunde sah sich mit sehr heterogenen Softwarelösungen im Bereich Datawarehouse/BI konfrontiert. Da die Lizenzbedingungen seinen Handlungsspielraum immer mehr einschränkten und unabsehbare Mehrkosten im Raum standen, musste eine Lösung gefunden werden: Wir entschlossen uns, ein öffentliches Verhandlungsverfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen durchzuführen. Neben der vergaberechtlichen Komponente standen immaterialgüterrechtliche, IT-vertragsrechtliche und kartellrechtliche Fragen im Vordergrund. Die hergestellte Transparenz ermöglichte einen fairen Wettbewerb unter allen Anbietern und verhalf dem Auftraggeber zu Kostenwahrheit und einer planbaren Zukunft.
* Martin Schiefer ist Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei Heid Schiefer.

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