Gastkommentar: Verbraucherrechte-Richtlinie

Die von der EU beschlossene Richtlinie über die Rechte der Verbraucher ("Verbraucherrechte-Richtlinie") muss von allen Mitgliedstaaten der EU bis zum 13. Dezember 2013 umgesetzt werden. Dazu hat das Bundesministerium für Justiz bereits im Mai 2012 einen ersten Entwurf für ein Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz erarbeitet. Die Umsetzung der EU-Richtlinie dürfte in Österreich einige wichtige Neuerungen mit sich bringen. [...]

Insbesondere werden auf Unternehmer im Fernabsatz (wie beispielsweise die Betreiber von Webshops) neue, verschärfte Informationspflichten zukommen. Ein Verbraucher soll demzufolge noch vor Abschluss eines Vertrages nicht nur in klarer und verständlicher Weise über die wesentlichen Inhalte und Eigenschaften im Zusammenhang mit den Waren oder Dienstleistungen informiert werden. Zusätzlich soll er auch Details über die Identität des Unternehmers, den Gesamtpreis der Waren und Dienstleistungen, die Zahlungs- und Leistungsbedingungen und einiges Weitere mehr erhalten. Diese Informationen sind dem Verbraucher in Papierform oder einem anderen dauerhaften Datenträger (wie zum Beispiel USB-Sticks. CD-Rohlinge, interne und externe Festplatten, etc.) zu übermitteln.

Weiters sollen ausdrückliche Bestätigungserfordernisse (als Voraussetzung dafür, dass der Verbraucher überhaupt an den Vertrag gebunden ist) für elektronisch abzuschließende Verträge eingeführt werden. Dies bedeutet, dass der Verbraucher bei einer Bestellung ausdrücklich seine Kenntnis darüber bestätigen muss, dass die Bestellung mit einer Zahlungspflicht verbunden ist. Eine wichtige Neuerung, die von der Verbraucherrechte-Richtlinie ins Auge gefasst wird, ist die Erstreckung der Widerrufsfrist des Verbrauchers auf 14 Tage. Bisher gilt nach österreichischem Fernabsatzgesetz, dass im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) verankert ist, eine Rücktrittsfrist von sieben Werktagen (einschließlich Samstag). Da in Deutschland die 14-tägige Rücktrittsregelung aber bereits in Kraft ist, ist es für heimische Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen über Online-Shops anbieten, sinnvoll, ihre AGB aus Gründen der Einheitlichkeit bereits im Vorfeld an die deutsche Rechts-lage anzupassen.

* Andreas Schütz ist Partner bei TaylorWessing e|n|w|c Rechtsanwälte Wien.


Mehr Artikel

Gregor Schmid, Projektcenterleiter bei Kumavision, über die Digitalisierung im Mittelstand und die Chancen durch Künstliche Intelligenz. (c) timeline/Rudi Handl
Interview

„Die Zukunft ist modular, flexibel und KI-gestützt“

Im Gespräch mit der ITWELT.at verdeutlicht Gregor Schmid, Projektcenterleiter bei Kumavision, wie sehr sich die Anforderungen an ERP-Systeme und die digitale Transformation in den letzten Jahren verändert haben und verweist dabei auf den Trend zu modularen Lösungen, die Bedeutung der Cloud und die Rolle von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Unternehmenspraxis. […]

News

Richtlinien für sichere KI-Entwicklung

Die „Guidelines for Secure Development and Deployment of AI Systems“ von Kaspersky behandeln zentrale Aspekte der Entwicklung, Bereitstellung und des Betriebs von KI-Systemen, einschließlich Design, bewährter Sicherheitspraktiken und Integration, ohne sich auf die Entwicklung grundlegender Modelle zu fokussieren. […]

News

Datensilos blockieren Abwehrkräfte von generativer KI

Damit KI eine Rolle in der Cyberabwehr spielen kann, ist sie auf leicht zugängliche Echtzeitdaten angewiesen. Das heißt, die zunehmende Leistungsfähigkeit von GenAI kann nur dann wirksam werden, wenn die KI Zugriff auf einwandfreie, validierte, standardisierte und vor allem hochverfügbare Daten in allen Anwendungen und Systemen sowie für alle Nutzer hat. Dies setzt allerdings voraus, dass Unternehmen in der Lage sind, ihre Datensilos aufzulösen. […]

Be the first to comment

Leave a Reply

Your email address will not be published.


*