Am 7. Februar hat der OGH in der Frage, ob für Festplatten Urheberrechts-Abgaben zu zahlen sind, das Verfahren an die erste Instanz zurück verwiesen. [...]
Ausschlaggebend waren einige inzwischen eingelangte Erkenntnisse durch den EuGH auf europäischer Ebene. Der OGH hat nun festgestellt, dass zu untersuchen sein wird, ob
- und in welchem Umfang Festplatten tatsächlich für Privatkopien verwendet werden.
- das bestehende Rückerstattungssystem einfach und zuverlässig gehandhabt werden kann.Dieselbe Frage gilt für den Fall von Abgabe-Freistellungen im Vorhinein.
- die zunächst abgeführten 50Prozent der Abgaben für soziale Unterstützung der Künstler allen berechtigten Autoren gleichermaßen zukommen.
Der erste Punkt kann nur durch ein Gutachten erfolgen. Wie komplex das Thema ist, zeigt schon die Erstellung des Fragebogens.Eines steht in jedem Fall außer Frage: Die Beweislast trägt die Autorenvertretung. Die in den Vorverfahren vorgelegte Befragung von der AustroMechana wird wegen sichtbarer Schwächen nicht genügen.
Das bestehende Rückerstattungssystem ist kaum bekannt, kompliziert und wird von den Verwertungsgesellschaften so restriktiv gehandhabt, dass von Einfachheit keine Rede sein kann. Wie weit die Verteilung des Aufkommens ohne Diskriminierung stattfindet, entzieht sich unserer Kenntnis. Die Dauer des erneuerten Verfahrens ist auf zwei bis drei Jahre zu schätzen.
* Georg Schennet ist Obmann Computer & Bürosysteme der WKW.
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