KI-Maßnahmenpaket präsentiert

Noch in diesem Jahr soll die bereits angekündigte Service-Stelle in der Regulierungsbehörde RTR installiert werden. [...]

„Ein selbstbestimmtes Online-Bild von sich nach dem Tod kann nur jemand hinterlassen, der sich um seinen digitalen Nachlass schon zu Lebzeiten kümmert. Wir empfehlen eine ausführliche Dokumentation mit einer Liste aller verwendeten Online-Dienste, die im Todesfall an eine oder mehrere Vertrauenspersonen übergeben wird“, sagt ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger. (c) ISPA

Zudem soll noch vor Inkrafttreten des AI-Acts eine Kennzeichnungspflicht von KI-Systemen der öffentlichen Hand eingeführt werden. »Wir sind dabei den Digital Austria Act abzuarbeiten. Für Unternehmen sind klare Regeln und Vorgaben wichtig, um Rechtssicherheit zu haben. Es bringt keinem Entwickler etwas, wenn er eine geniale digitale Lösung mithilfe von KI entwickelt, die dann kurz danach verboten wird. Daher werden wir noch 2023 eine KI-Service-Stelle in der RTR installieren und dadurch Transparenz, Rechtssicherheit und Kompetenzaufbau in der Bevölkerung und für Unternehmen sicherstellen. Parallel dazu überarbeiten wir die KI-Strategie«, so Florian Tursky, Staatssekretär für Digitalisierung.

Begrüßt wurde der Schritt auch von der ISPA, um die Chancen einer der wichtigsten technischen Entwicklungen der letzten Jahre aktiv zu nutzen. Gleichzeitig ist für den Verband die Frage der Kosten der Service-Stelle zu klären. Darüber hinaus darf die Regierung nicht die Umsetzung des Data Governance Acts der EU und die Verhandlungen zum Data Act außer Acht lassen. »Wir müssen Maßnahmen setzen, um die Chancen technischer Entwicklungen besser nutzen zu können und Bürgerinnen, Unternehmen und Behörden dabei aktiv unterstützen«, sagt ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger, und: »Die geplante KI-Service-Stelle hat das Potenzial, als Wettbewerbsvorteil aktiv Investitionen sowie den Aufbau von Knowhow zu fördern, damit Österreich die Chancen dieser Zukunftstechnologie besser und früher nutzen kann. Allerdings dürfen die neu entstehenden Kosten für diese Regulierung nicht auf die bisherigen Beitragszahler aus der Telekommunikationsbranche abgewälzt werden«, so Ebenberger in einer Aussendung.


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