Kommentar: Was bleibt, ist die Haftung

Auch wenn im Zuge der Nutzung von Cloud-Services Unternehmensdaten an einen externen Dienstleister ausgelagert werden: Die Verantwortung für diese Daten bleibt bei dem Unternehmen, dem die Daten gehören. [...]

Sollten Daten verloren gehen oder kompromittiert werden, steht es dem betroffenen Anwenderunternehmen natürlich frei, dem zuständigen Cloud-Dienstleister die Hölle heiß zu machen. Trotzdem haftet das Anwenderunternehmen für die Daten und nicht der Dienstleister, der die Daten verloren hat.
Fälschlicherweise glauben jedoch viele Unternehmen, die Cloud-Services in Anspruch nehmen, dass sie mit den Daten auch die Verantwortung für die Datensicherheit an den Cloud-Dienstleister auslagern. Genau wie bei herkömmlichem Outsourcing, vielleicht sogar noch mehr, gilt jedoch auch bei Cloud-Services die goldene Regel: Man kann alles auslagern – nur nicht die Verantwortung. Dementsprechend kann Cloud-Storage, trotz zahlreicher Vorteile, kein vollständiger Ersatz für eine durchdachte Archivierungs- und Backup-Strategie sein. (oli)

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