Innen- und das Justizressort haben anlässlich des Inkrafttretens der Vorratsdatenspeicherung am 1. April die damit verbundene Novellierung von Strafprozessordnung und Sicherheitspolizeigesetz verteidigt. [...]
Das Innen- und das Justizressort haben anlässlich des Inkrafttretens der Vorratsdatenspeicherung am 1. April die damit verbundene Novellierung von Strafprozessordnung und Sicherheitspolizeigesetz verteidigt und Datenschutz-Bedenken vom Tisch gewischt.
Beamte beider Ministerien haben bei einem Hintergrundgespräch am Dienstag beteuert, dass die Zugriffsmöglichkeiten der Behörden auf Kommunikationsdaten der Bevölkerung bestmöglich vor Missbrauch geschützt seien.
Friedrich König, Abteilungsleiter für Strafverfahrensrecht im Justizministerium, bezeichnete die sechsmonatige Speicherung von Kommunikationsdaten (Handy- und Telefonnummern, IP-Adressen, Standortdaten, etc.) als „essenziell“ für Ermittlungen. Er argumentierte u.a., dass die Betreiber alle diese Daten für Rechnungszwecke jetzt schon speichern, aber bisher ohne klare Regelung. Künftig müssen die Vorratsdaten nach sechs Monaten verpflichtend gelöscht werden. Ein Zugriff der Justiz darauf erfolge nur mit gerichtlicher Bewilligung und werde genau protokolliert.
Die im Innenministerium für Rechtsangelegenheiten und Datenschutz zuständige Verena Weiss betonte, dass die Exekutive nur bei akuter Gefahr für Leben, Gesundheit und die Freiheit eines Menschen auf Kommunikationsdaten zugreifen würde. Die Rechte von Betroffenen sieht man durch den Rechtsschutzbeauftragten gewahrt. Abfragen würden zudem nach dem im Sicherheitspolizeigesetz festgeschriebenen Verhältnismäßigkeitsprinzip vorgenommen.
Die Vorratsdatenspeicherung normiert, welche Kommunikationsdaten wie lange aufgehoben werden und unter welchen Bedingungen die Ermittlungsbehörden auf das Datenmaterial zugreifen dürfen. Basis ist eine entsprechende EU-Richtlinie, die 2006 zwecks Terror-Bekämpfung verabschiedet wurde, und bei deren Umsetzung Österreich lange säumig war. In Kraft treten sollen die Bestimmungen erst im April 2012. Die Richtlinie und ihre Übernahme ins österreichische Recht werden seit langem massiv kritisiert.
Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet. Sechs Monate sollen künftig die Kommunikationsbetreiber die diversen Daten speichern. Darunter fallen neben den Stammdaten (Name und Adresse des Benutzers) unter anderem: Handy- und Telefonnummern, IP-Adressen – also jene Nummer, mit der sich ein Computer ins Internet einklinkt und E-Mail-Adressen, aber auch die Geräte-Identifikationsnummern von Mobiltelefonen oder die Standortdaten – also wo sich ein Handy zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet. Auf all diese Daten können die Ermittlungsbehörden grundsätzlich zugreifen – je nach Verdachtslage und Art der Daten gibt es bestimmte Einschränkungen.
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