Moderne Steuer für E-Commerce

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation eingeleitet, um zu ermitteln, wie Mehrwertsteuerzahlungen auf Transaktionen im grenzüberschreitenden elektronischen Handel vereinfacht werden können. [...]

Bevor im Jahr 2016 mit der Ausarbeitung von Legislativvorschläge zu diesem Thema begonnen wird, will die Kommission erst Meinungen einholen. Andrus Ansip, für den digitalen Binnenmarkt zuständiger Vizepräsident der Europäischen Kommission, erklärte hierzu: „Wir haben versprochen, die Unternehmen, insbesondere die kleineren Unternehmen, zu unterstützen, indem wir die Belastungen verringern, die sich aus der Existenz unterschiedlicher Mehrwertsteuerregelungen ergeben. Heute bitten wir die Unternehmen und andere interessierte Kreise, uns bei der Suche nach den wirksamsten und sinnvollsten Maßnahmen zu unterstützen, damit wir unser Versprechen halten können. Im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt haben wir bereits einige Maßnahmen vorgelegt, die wir ergreifen möchten, wie etwa eine Mehrwertsteuerschwelle für Startups.“

Diese Konsultation ist der Kommission zufolge auch Teil der derzeit laufenden Bewertung der neuen Vorschriften für Mehrwertsteuerzahlungen auf grenzüberschreitende Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronische Dienstleistungen, die im Januar dieses Jahres in Kraft getreten sind. Gleichzeitig ist die Kommission bestrebt, Feedback zu der damit im Zusammenhang stehenden „kleinen einzigen Anlaufstelle“ (KEA) zu erhalten. Diese sollen es Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für ihre Kunden in mehr als einem EU-Land erbringen, ermöglichen, ihre gesamte Mehrwertsteuer in ihrem eigenen Mitgliedstaat anzumelden und zu entrichten. Die Konsultation hat eine Laufzeit von zwölf Wochen und endet am 18. Dezember 2015.

Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, der den Unternehmen aufgrund der unterschiedlichen Mehrwertsteuersysteme entsteht, will die Kommission etwa eine Ausweitung des derzeitigen elektronischen Registrierungs- und Zahlungsverfahrens auf den Verkauf von Sachgütern vorschlagen. Auch eine Mehrwertsteuerschwelle soll eingeführt werden, um Online-Startups und kleine Unternehmen zu unterstützen. Eine Zulassung von Mehrwertsteuerprüfungen bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen soll es nur noch im Herkunftsland geben. Auch die Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen von Anbietern aus Drittländern soll aufgehoben werden.
 

REGELN FüR MEHRWERTSTEUER

Am 1. Januar 2015 sind für Unternehmen, die grenzüberschreitende Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronische Dienstleistungen erbringen, neue Bestimmungen in Bezug auf den „Ort der Dienstleistung“ in Kraft getreten. Das bedeutet, dass die betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen im Mitgliedstaat des Kunden besteuert werden.

Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchsteuer und diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass die Besteuerung der elektronischen Dienstleistungen am Ort des tatsächlichen Verbrauchs erfolgt. Auf diese Weise fließen die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer in die Staatskasse des Landes, in dem der Käufer ansässig ist. Im Rahmen der Änderungen wurde auch die Anlaufstelle eingerichtet, um grenzüberschreitende Mehrwertsteuerzahlungen im elektronischen Handel zu vereinfachen. Nunmehr können sich Unternehmen für die KEA registrieren lassen und die in anderen Mitgliedstaaten zu entrichtende Mehrwertsteuer mittels einer vereinfachten vierteljährlichen Online-Steuererklärung bei der Steuerverwaltung des eigenen Mitgliedstaats angeben und abführen. Vorläufige Daten der Kommission deuten darauf hin, dass im Jahr 2015 Mehrwertsteuerzahlungen von mehr als drei Mrd. Euro über die KEA abgewickelt werden, dies entspricht einem Umsatz von etwa 18 Mrd. Euro.

Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission enthielt auch eine Mehrwertsteuerschwelle, durch die kleinere Unternehmen von den Änderungen ausgenommen gewesen wären, jedoch wurde diese Möglichkeit von den Mitgliedstaaten abgelehnt. Die Kommission möchte deshalb diese Möglichkeit erneut vorschlagen, um Start-ups und Kleinstunternehmen in der EU zu unterstützen. (pi/rnf)


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