Neue EU-Drohnenverordnung ab 1. Juli 2020

Ab Juli 2020 gilt eine einheitliche EU-Regelung, die sogenannte EU-Drohnenverordnung. Mit der Verordnung reagiert die Europäische Union auf die steigende Nachfrage an unbemannten Luftfahrtzeugen. [...]

Andreas Schütz ist Partner bei Taylor Wessing in Wien. (c) Taylor Wessing

Drohnen werden künftig je nach Gewicht und Einsatzgebiet in drei Kategorien eingeteilt. Die Kategorie »open« stellt die niedrigste Risikoklasse dar. Drohnen dieser Kategorie bedürfen keiner vorherigen Genehmigung, wohl aber einer Registrierung. Von der Registrierungspflicht ausgenommen sind Drohnen, die als Spielzeuge qualifiziert werden (bis zu 250 Gramm, maximal 30 Meter Flughöhe und keine eingebaute Kamera).
Die zweite Kategorie »specific« bildet ein mittleres Betriebsrisiko und ist für Drohneneinsätze gedacht, die eine oder mehrere Vorgaben, wie beispielsweise die Flughöhe oder das Fliegen außerhalb der Sichtweite, der Kategorie »open« überschreiten. Drohnen dieser Kategorie bedürfen künftig einer Betriebsgenehmigung der zuständigen Behörde.

Die höchste Risikostufe bilden die »certified« Drohnen, die für Spezialanwendungsfälle, wie beispielsweise im Industrie- und Transportwesen eingesetzt werden und vergleichbar mit einem bemannten Luftfahrzeug sind. Sie unterliegen strengen Zulassungsprozeduren und brauchen ein Betreiberzeugnis sowie die Absolvierung eines Online-Fragebogens bei der Austro Control, um die Kompetenz des Piloten nachzuweisen.

Neu durch die Verordnung ist die verpflichtende Führung einer Betreibernummer, die auch auf der Drohne vermerkt werden muss. Wie bereits im österreichischen Luftfahrtgesetz, ist auch auf EU-Ebene eine verpflichtende Haftpflichtversicherung notwendig.
Wer eine Drohne ohne vorherige Bewilligung bzw. Genehmigung in Betrieb setzt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit bis zu 22.000 Euro bestraft werden. Ferner gilt ein absolutes Drohnen-Verbot im Umfeld von Flughäfen. Die EU-Mitgliedstaaten können außerdem weitere Flugbeschränkungs- und Verbotszonen für Drohnen bestimmen.
Geplant ist ferner, eine allgemeine Befreiung für die öffentlichen Sicherheitsdienste, wie beispielsweise Militär, Polizei und Feuerwehr. Diese sollen unabhängig von der Drohnenklasse und ohne Einholung einer Genehmigung tätig werden dürfen.

Andreas Schütz ist Partner bei Taylor Wessing in Wien.


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