Neue Produkthaftungsrichtlinie

H ersteller haben künftig auch nach Auslieferung ihrer Produkte deren Cybersicherheit im Auge zu behalten, um eine Haftung aufgrund von Produkthaftungsvorschriften zu vermeiden. [...]

Mag. Andreas Schütz und Alexander Schmiedlechner sind Juristen der Kanzlei Taylor-Wessing. (c) Taylor-Wessing
Mag. Andreas Schütz und Alexander Schmiedlechner sind Juristen der Kanzlei Taylor-Wessing. (c) Taylor-Wessing

Die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU (im Folgenden »PH-RL«) behandelt die Haftung für Schäden, die natürlichen Personen durch fehlerhafte Produkte entstanden sind. Der aktuelle Entwurf wurde vom EU-Parlament am 12. 3. 2024 angenommen, die finale Fassung wird noch 2024 erwartet. Die PH-RL muss somit voraussichtlich bis 2026 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. 

Erweiterter Produktbegriff

Die PH-RL erweitert den bestehenden Produktbegriff auf alle beweglichen Sachen und stellt nun auch klar, dass Software und KI-Systeme von dem Begriff erfasst sind. 

Natürliche Personen, deren physische oder psychische Gesundheit, Vermögensgegenstände (z.B. ein PC) und/oder private Daten (z.B. digitale Dateien auf der Festplatte des PC) durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt werden, haben Anspruch auf Entschädigung. 

Gerade bei der Beschädigung von Daten wird jedoch zu prüfen sein, wann ein Schaden überhaupt vorliegt. Die Zerstörung oder Verfälschung von Daten führt nämlich nicht immer zu einem materiellen Verlust (etwa nicht, wenn sie durch die betroffene Person kostenfrei wiederhergestellt oder erneut heruntergeladen werden können).

Voraussetzung für die Haftung ist grundsätzlich, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens bzw. Inbetriebnehmens fehlerhaft war und somit nicht die Sicherheit bot, die eine Person erwarten darf und die rechtlich vorgeschrieben ist. 

Eine Haftung des Herstellers besteht jedoch auch danach, wenn etwa die Fehlerhaftigkeit des Produkts auf das Fehlen von Software-Updates oder -Upgrades zurückzuführen ist, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlich waren. Und wenn dies unter der Kontrolle des Herstellers lag, d.h. wenn dieser in der Lage war, die Updates bzw. Upgrades bereitzustellen oder durch Dritte bereitzustellen lassen.

Da das Bereitstellen der Aktualisierung maßgeblich ist, soll es aber möglich sein, die Haftung in jenen Fällen zu mindern oder auszuschließen, in denen die geschädigte Person ein bereitgestelltes Update bzw. Upgrade fahrlässig nicht installiert hat und dieses Update bzw. Upgrade den Schaden gemildert oder vermieden hätte. 

Neben den Pflichten aus regulatorischen Bestimmungen wie dem Cyber Resilience Act werden Hersteller somit auch aus Haftungsgründen angehalten sein, die Cybersicherheit ihrer Produkte sicherzustellen.

*Mag. Andreas Schütz und Alexander Schmiedlechner sind Juristen der Kanzlei Taylor-Wessing.


Mehr Artikel

News

Produktionsplanung 2026: Worauf es ankommt

Resilienz gilt als das neue Patentrezept, um aktuelle und kommende Krisen nicht nur zu meistern, sondern sogar gestärkt daraus hervorzugehen. Doch Investitionen in die Krisenprävention können zu Lasten der Effizienz gehen. Ein Dilemma, das sich in den Griff bekommen lässt. […]

Maximilian Schirmer (rechts) übergibt zu Jahresende die Geschäftsführung von tarife.at an Michael Kreil. (c) tarife.at
News

tarife.at ab 2026 mit neuer Geschäftsführung

Beim österreichischen Vergleichsportal tarife.at kommt es mit Jahresbeginn zu einem planmäßigen Führungswechsel. Michael Kreil übernimmt mit 1. Jänner 2026 die Geschäftsführung. Maximilian Schirmer, der das Unternehmen gegründet hat, scheidet per 14. April 2026 aus der Gesellschaft aus. […]

News

Warum Unternehmen ihren Technologie-Stack und ihre Datenarchitektur überdenken sollten

Seit Jahren sehen sich Unternehmen mit einem grundlegenden Datenproblem konfrontiert: Systeme, die alltägliche Anwendungen ausführen (OLTP), und Analysesysteme, die Erkenntnisse liefern (OLAP). Diese Trennung entstand aufgrund traditioneller Beschränkungen der Infrastruktur, prägte aber auch die Arbeitsweise von Unternehmen.  Sie führte zu doppelt gepflegten Daten, isolierten Teams und langsameren Entscheidungsprozessen. […]

News

Windows 11 im Außendienst: Plattform für stabile Prozesse

Das Betriebssystem Windows 11 bildet im technischen Außendienst die zentrale Arbeitsumgebung für Service, Wartung und Inspektionen. Es verbindet robuste Geräte, klare Abläufe und schnelle Entscheidungswege mit einer einheitlichen Basis für Anwendungen. Sicherheitsfunktionen, Updates und Unternehmensrichtlinien greifen konsistent und schaffen eine vertrauenswürdige Plattform, auf der sowohl Management als auch Nutzer im Feld arbeiten können. […]

Be the first to comment

Leave a Reply

Your email address will not be published.


*