NFTs und das Folgerecht

Ein NFT (non-fungible token) mit digitalen Bildern mit dem Titel "EVERYDAYS: THE FIRST 5000 DAYS" wurde im Jahr 2007 bei Christie´s für 69,3 Millionen US-Dollar verkauft. Seitdem folgten weitere spektakuläre Verkäufe von NFTs auf dem Kunstmarkt, zuletzt in Österreich etwa "Der Kuss" von Gustav Klimt. [...]

Mag. Andreas Schütz ist Anwalt bei Taylor-Wessing. (c) Taylor-Wessing
Mag. Andreas Schütz ist Anwalt bei Taylor-Wessing. (c) Taylor-Wessing

Aufgrund der steigenden Beliebtheit von NFTs wird zunehmend darüber diskutiert, ob Urheber digitaler Kunstwerke ein Folgerecht beanspruchen und nach dem Weiterverkauf ihrer Werke eine Vergütung erhalten können.

Das Folgerecht und wie die Urheber von Kunstwerken davon profitieren

Urheber von Kunstwerken erhalten in der Regel eine einmalige Zahlung, wenn ihr Werk verkauft wird. An einem möglichen weiteren (finanziellen) Erfolg sind sie nicht beteiligt. Das Folgerecht findet sich im österreichischen Urheberrechtsgesetz (UrhG). Es normiert, dass im Falle des Weiterverkaufs eines Original-Kunstwerks und unter Einbeziehung eines Vertreters des Kunstmarkts in die Transaktion, der Urheber eines Kunstwerks vom Verkäufer eine Folgerechtsvergütung verlangen kann. In Österreich beträgt die Folgerechtsvergütung bis zu 12.500 Euro für jeden Weiterverkauf. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Prozentsatz des Nettoverkaufspreises, der degressiv gestaffelt ist.

Folgerecht auch für NFTs?

Ob ein NFT der Definition eines „Originals“ gemäß UrhG entspricht, ist fraglich, da ein NFT nicht das Kunstwerk selbst, sondern nur dessen Repräsentation in der Blockchain ist. Das Kunstwerk muss in einer physischen Form existieren, damit ein Anspruch auf ein Folgerecht entsteht. Das ist bei NFTs nicht der Fall, obwohl mögliche Anwendungsfälle wie die zusätzliche Übertragung auf einem Datenträger (z.B. USB) oder die Platzierung des NFT-Motivs auf Merchandise-Artikeln denkbar sind. Beim Verkauf eines NFTs handelt es sich daher wohl nicht um den Verkauf eines Kunstwerks, sondern um die Neuzuweisung eines Datensatzes in der Blockchain. Oftmals beinhaltet ein solcher Verkauf jedoch eine Lizenzvereinbarung für das digitale Kunstwerk. Je nach Ausgestaltung der Vereinbarung könnte der Verkauf des NFTs daher als Verkauf eines Original-Kunstwerks betrachtet werden und ein Folgerecht begründen.

Beim Verkauf von NFTs müssen sich die Urheber von Kunstwerken nicht unbedingt auf die gesetzlichen Bestimmungen verlassen, um ein Folgerecht zu begründen. Es ist möglich, einen „Smart Contract“ zu programmieren, der einem NFT zugeordnet ist, um die automatische Zahlung eines bestimmten Prozentsatzes jenes Preises, zu dem der NFT verkauft wird, durchzusetzen. Es ist aber empfehlenswert, die im Smart Contract enthaltene Vereinbarung sorgfältig zu prüfen, um festzustellen, ob die zugrunde liegenden Verkaufsbedingungen angemessene Garantien für den Eigentümer bieten.

*Mag. Andreas Schütz ist Anwalt bei Taylor-Wessing.


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Michael Maier, Director Austria iteratec (c) iteratec
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