Ohne Strom geht in der IT nichts. Nicht zuletzt durch den Ukraine-Krieg befeuert, ist die Angst vor einem sogenannten Blackout – also einem überregionalen und länger andauernden Zusammenbruch der Stromversorgung – doch um einiges gestiegen. Unternehmen, die noch keinen Blackout-Notfallplan haben, sind dringend aufgerufen, sich diesbezüglich zu wappnen. [...]
November 2006: Durch die mangelhaft koordinierte Abschaltung zweier Hochspannungsleitungen in Niedersachsen kam es zu einem Stromausfall, infolge dessen Teile von Deutschland, Frankreich, Belgien, Italien und Spanien teilweise bis zu 120 Minuten ohne Strom waren. Da Österreich in zwei Netzhälften aufgespaltet ist, kam es hierzulande nur im Westen zu Stromstörungen, die nach kurzer Zeit behoben werden konnten.
8. Jänner 2021: An diesem Tag schrammte Europa knapp an einem Blackout vorbei. Da die europäischen Netze nämlich nur bei einer Taktfrequenz von 50 Hertz und bei einer sehr niedrigen Toleranz funktionieren – fällt die Taktfrequenz unter 49,8 Hertz oder übersteigt sie 50,2 Hertz, kommt es zu schwerwiegenden Turbulenzen bis hin zu einem Blackout – führte die Auslösung eines Überstromschalters in Kroatien zu großen Turbulenzen in den europäischen Stromnetzen.
Wien 2022: Im Ernst-Happel-Stadion gingen beim Fußballländerspiel Österreich gegen Dänemark plötzlich die Lichter aus und im Prater mussten Menschen aus den Fahrgeschäften gerettet werden.
Diese drei Ereignisse zeigen, wie real die Gefahr eines Blackouts ist. Obgleich Österreich in Sachen Strom eine Versorgungssicherheit von 99,99 Prozent aufweist, ist es für die Experten beim Bundesheer keine Frage, ob, sondern wann es zu einem Blackout kommt. Sie schätzen die Wahrscheinlichkeit, dass es in den nächsten fünf Jahren zu einem größeren, überregionalen Stromausfall in Österreich kommt, auf nahezu 100 Prozent!
Die Folgen wären gravierend. Was wann ausfällt, ist in der nebenstehenden Grafik von der Unternehmensberatung EY zu sehen. Den volkswirtschaftlichen Schaden hat die Johannes-Kepler-Universität in ihrer Studie „Blackout in Österreich“ für 24 Stunden Stromausfall an einem Wochentag im gesamten Bundesgebiet mit 1,13 Milliarden Euro berechnet, wobei Schäden an Produktionsanlagen hier noch nicht berücksichtigt sind. Für Wien berechnete die Wirtschaftskammer den Schaden für eine Stunde Ausfall mit etwa 20 Millionen Euro und für einen ganzen Tag mit rund 250 Millionen Euro. Bis nach so einem Stromausfall alles wieder normal läuft, könnten nach Schätzungen des Bundesheers zudem Tage vergehen.
Viele Unternehmen nicht vorbereitet
Leider sind zwei Drittel der Wiener Unternehmer laut einer Umfrage der Wirtschaftskammer Wien nicht für ein mögliches Blackout gewappnet. Auch in den anderen Bundesländern sieht es nicht besser aus.
Die Situation hat sich durch den Ukraine-Krieg tatsächlich zugespitzt, da „das Risiko steigt, weil die Gasversorgung eng mit der Stromversorgung verknüpft ist. Gas wird ja benützt, um die Schwankungen bei den erneuerbaren Energieträgern auszugleichen“, wie Herbert Sauregg, Blackout- und Krisenvorsorgeexperte sowie Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Krisenvorsorge (www.gfkv.at; www.saurugg.net) erklärt.
Für Unternehmen, die noch keine entsprechenden Notfallpläne erarbeitet haben, besteht dringender Handlungsbedarf. Die Landesniederlassungen der Wirtschaftskammer haben hier Leitfäden erstellt (als Broschüre beziehbar oder online als PDF abrufbar), die eine ausführliche Checkliste für Präventionsmaßnahmen enthalten. Die Titel variieren etwas, wie „Vorsorge Blackout“, „Sicher bei Blackout“ oder „Blackout-Vorsorge“ und sind auf das jeweilige Bundesland abgestimmt.
Neben der Aufrechterhaltung beziehungsweise Wiederaufnahme der Versorgung gibt es auch zahlreiche rechtliche Fragen zu bedenken, wie etwa wer das Entgeltrisiko trägt, wenn Mitarbeiter nicht zur Arbeit kommen können, oder wie sich ein Blackout auf Liefer-, Miet-, Pacht- oder Beherbergungsverträge auswirkt. „Daher ist zu prüfen, ob in den Verträgen selbst bereits Rechtsfolgen im Falle höherer Gewalt vereinbart wurden oder ob in so einem Fall gesetzliche Bestimmungen gelten“, rät WKS-Rechtsexperte Christian Pauer. „Denn dadurch können wechselseitige Leistungspflichten entfallen und Ansprüche auf Schadenersatz verloren gehen.“
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