Die Regierung hat ELGA beschlossen. Kritik bleibt nicht aus. [...]
Lange hat es erwartungsgemäß nicht gedauert, bis sich nach der Einigung der Regierungsparteien über die Einführung der ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) ab 2013 auch Kritiker zu Wort gemeldet haben.
Zwar sei der neue Regierungsentwurf deutlich besser als die bisher vorgelegten, aber bei Weitem nicht gut genug, so Ärztekammer-Präsident Artur Wechselberger. Nach eingehender Studie des Vorschlags sprach der Ärztekammer-Chef von zahlreichen „offenen Baustellen“, die im Zuge eines „Expertenhearings“ im Nationalrat geklärt und danach entsprechend beseitigt werden sollten. Kritik wird vor allem an der Ausgestaltung der freiwilligen Teilnahme – Patienten müssen sich aktiv abmelden, wenn sie nicht teilnehmen möchten –, der Benutzerfreundlichkeit, den Kosten und dem Datenschutz geübt.
Für Gesundheitsminister Alois Stöger wird für die Patienten die Freiwilligkeit mittels sogenannter Opting-Out-Regelung gewährleistet, wonach man automatisch teilnimmt, wenn man nicht ausdrücklich widerspricht. Für die Ärzte gibt es nur eine Verpflichtung zur Speicherung von vier Befunddaten: Entlassungsbriefe aus dem Spital, Labor- und Radiologiebefunde sowie verschriebene Medikamente. Ansonsten sieht das Gesetz für die Gesundheitsdiensteanbieter ein grundsätzliches „Verwendungsrecht“ vor. Allerdings haften die Ärzte, wenn sie aufgrund einer Nicht-Verwendung von ELGA-Daten einen Fehler machen, weil sie nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Forschung behandeln müssen. Kritik kommt auch von Datenschützer Hans Zeger von der ARGE Daten. ELGA sei mit dem Grundrecht auf Privatssphäre nicht vereinbar. Außerdem gebe es mehrere Systempartner, die auf die Daten zugreifen können. Das widerspreche dem Datenschutz. (cb)
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