Online-Glücksspiel – Lizenz zum Spielen?

Online-Glücksspielportale unterliegen dem Glücksspielrecht. Deren Betreiber benötigen eine Konzession, um diese anbieten zu können. Bislang ist nur das Lotterie-Portal win2day konzessioniert und darf in Österreich Online-Glücksspiele bereitstellen. [...]

Anbieter, die lediglich eine EU-ausländische Glücksspiel-Lizenz haben, stehen unter Aufsicht und Kontrolle jenes Mitgliedsstaats, der diese vergeben hat. Mit der Zulassung des Spielbetriebs in einem Mitgliedsstaat ist es aber fraglich, ob diese im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU zum Anbieten von Online-Glücksspielportalen in Österreich berechtigt ist. 
Der Verfassungsgerichtshof hat sich bereits in mehreren Fällen mit der Unionsrechtskonformität und der Beschränkung des Glücksspiels mittels Konzessionsvergabe befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass das österreichische Glücksspielmonopol nicht als Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit anzusehen ist. Wettbewerbsbeschränkungen zur Eindämmung von Spielsucht und zur Durchsetzung der Spielerschutzvorschriften verstoßen nicht gegen EU-Recht.  
Derzeit herrscht in vielen glückspielrechtlichen Fragen Rechtsunsicherheit, da das Glücksspielrecht in Europa nicht harmonisiert ist. Gerade beim grenzüberschreitenden Online-Glücksspiel wäre eine einheitliche Glücksspielpraxis in den einzelnen Mitgliedstaaten für Spielteilnehmer aber von Bedeutung, da für sie oft schwer nachzuvollziehen ist, ob das Glücksspiel, an dem sie teilnehmen wollen, legal ist oder nicht.
Bereits 2015 hat das Finanzministerium Maßnahmen gegen nicht konzessionierte Online-Glücksspielportale evaluieren lassen, die auch technische Sperrmöglichkeiten (Internetblocker) beinhalteten. Neben dem bereits umgesetzten Werbeverbot für Glücksspiele zieht das Finanzministerium auch in Erwägung, Spielern den Zugang zu Internetseiten von Online-Glücksspielportalen, die im Ausland gehostet werden, zu sperren. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen nun tatsächlich umgesetzt werden.


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