Der Aufsichtsrat der Plaut Aktiengesellschaft hat dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, ein sogenanntes Delisting durchzuführen und damit die Zulassung der Aktien der Plaut AG zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu beenden. [...]
Die Zustimmung des Aufsichtsrats basiert auf einer externen rechtlichen Beurteilung und gilt unter den Voraussetzungen, dass die Hauptversammlung die Zustimmung zu einem Delisting erteilt und ein Aktionär ein freiwilliges Erwerbsangebot abgibt, wobei die aufgrund eines solchen Angebots für die Aktien der Gesellschaft gebotene Gegenleistung je Aktie 90 Eurocent nicht unterschreiten darf.
ZU HOHE KOSTEN
Der Vorstand hat sich den Angaben zufolge zu diesem Schritt entschlossen, da die Börsennotierung für Plaut mit überproportional hohen Kosten verbunden ist. „Darüber hinaus stellen die geringen Handelsvolumina und die Kursentwicklung ebenfalls ein Indiz für das mangelnde Interesse des Marktes dar. Im Sinne des Unternehmens, aber auch der Aktionäre ist daher dieser Schritt die logische Konsequenz daraus“, so das Unternehmen in einer Aussendung. Für ein Delisting wäre ein entsprechender Antrag auf Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt an die Frankfurter Wertpapierbörse erforderlich. Nach positiver Prüfung des Antrags durch die Wertpapierbörse würde das Delisting maximal sechs Monate nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung wirksam.
Die Aktien des Unternehmens könnten dann nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse oder im Freiverkehr einer anderer Börsen gehandelt werden. Der Vorstand von Plaut wird die Entscheidung über das Delisting als Tagesordnungspunkt für die ordentliche Hauptversammlung des Unternehmens am 18. Juni 2014 in Wien aufnehmen. (pi/cb)
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