Internetanbieter können nach OGH-Urteil verpflichtet werden, den Zugriff auf Websites mit illegalen Inhalten zu sperren. [...]
Im Rechtsstreit um die Sperre des Zugangs zur inzwischen geschlossenen Seite kino.to gibt es nun ein OGH-Urteil. Die einstweilige Verfügung gegen UPC wurde zu Recht erlassen. Das Urteil des OGH, wonach Internetprovider verpflichtet werden können, den Zugriff auf Websites mit illegalen Inhalten zu sperren, stößt auf Kritik seitens der Internet Service Providers Austria (ISPA). Diese befürchten „Missbrauch“ durch die Möglichkeit von Sperren. Problematisch sei zudem, dass Rechteinhaber für eine Sperrforderung keinen Nachweis erbringen müssen.
UPC hatte stets geltend gemacht, dass Provider lediglich den Zugang zum Internet vermittle, nicht jenen zu illegalen Websites. Der OGH hatte dazu den EuGH um Auslegung der EU-Urheberrechtsrichtlinie ersucht. Im März urteilte dieser, dass Zugangssperren vom Provider verlangt werden können, wenn eine begründete Aufforderung der Rechteinhaber besteht. Dieser Linie folgt nun der OGH. „Wir können uns jetzt aussuchen, ob wir Richter spielen und die Rechtmäßigkeit jeder Sperraufforderungen überprüfen oder jedem Begehren blind nachkommen“, so Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA. Zu ersterem werden die kleinen Provider kaum in der Lage sein, da ihnen die Ressourcen fehlen. „Aber wofür sich der Anbieter auch entscheidet, er setzt sich immer dem Klagsrisiko aus – entweder durch die angeblichen Rechteinhaber oder durch seine Kunden, die den Zugriff auf gesperrte Seiten einfordern können.“ (pi/cb)
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