Bei der Frage, ob Endkunden oder die Provider darüber entscheiden sollten, welches Endgerät sie an ihrem Breitbandanschluss nutzen können, stellt sich die RTR klar auf eine Seite. Laut RTR existiert bereits Wahlfreiheit. Dennoch will die Regulierungsbehörde aktiv werden, wenn sich noch mehr Kunden über das Fehlen der Wahlfreiheit bei ihr beschweren. Logik geht anders. [...]
Die gute Nachricht zuerst: In Österreich herrscht endlich Endgerätefreiheit. Jeder Internet-Nutzer kann also genau den Router an seinem Breitbandanschluss nutzen, der perfekt zu seinen eigenen Bedürfnissen passt. Wie beim Handy kann einen nichts und niemand davon abhalten, selbst zu entscheiden, welches Produkt man am eigenen Internetanschluss nutzt – und welches nicht. Die schlechte Nachricht ist: Das sieht leider nur die RTR so. Nach »umfangreichen Gesprächen mit Telekom-Betreibern und Vertretern der Routerfreiheit« sowie einem Blick in andere EU-Länder ist die Regulierungsbehörde zu dem Schluss gekommen, dass der Status Quo bereits das Beste ist, was man sich wünschen kann.
Die Begründung: Schließlich würden österreichische Anbieter heute bereits vielfach eine größere Auswahl an Routern bzw. Modems anbieten. Außerdem könnten die Geräte der Provider in den Bridge-Modus versetzt werden, sodass man dahinter einen eigenen Router verwenden könne. »Damit besteht bei Festnetzinternetanschlüssen eine Wahlfreiheit bei Endgeräten und die Routerfreiheit ist in Österreich sichergestellt«, so Klaus Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. »Derzeit hat nur ein sehr geringer Teil österreichischer Endkund:innen wirklich Interesse daran, eigene Endgeräte zu kaufen und ans Netz anzuschließen«, behauptet die RTR im aktuellen Netzneutralitätsbericht 2024. »Der überaus größte Teil vertraut hier auf seinen Provider.«
Wieso all jene, die bereits heute gerne ihr eigenes Endgerät ohne ein weiteres Zwangsgerät des Providers nutzen möchte, dies weiterhin nicht dürfen, verrät die RTR nicht. Schließlich würde auch nach der Einführung einer echten Routerfreiheit weiterhin jeder die Möglichkeit haben, wie gewohnt das Gerät des Providers zu nutzen. Niemand möchte, dass sämtliche Endkunden gezwungen werden, ihren eigenen Router im freien Handel zu erstehen und selbst anzuschließen. Wer das tun möchte, sollte allerdings die Möglichkeit haben. Es geht um die Abschaffung von Zwängen, nicht um die Schaffung neuer. Immerhin stellt die RTR in Aussicht, dass Freiheit eine Option werden könnte. Denn die RTR will »monitoren«, ob das Interesse der Endnutzer, ihren eignen Router zu verwenden, steigt. »Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern, kann eine Neubewertung der rechtlichen Schlussfolgerungen erforderlich sein«, so die RTR. In anderen Worten: Wenn noch mehr Menschen sich Freiheit wünschen als gegenwärtig ohnehin schon, gibt es eines Tages womöglich tatsächlich eine Endgerätefreiheit. Wobei sich nun die Frage stellt, wieso die RTR davon spricht, dass in Österreich bereits heute eine Endgerätefreiheit herrscht?
In Österreich sind die Provider die Könige
In Deutschland, wo der Netzabschlusspunkt bereits seit 2016 so definiert ist, dass niemand gezwungen wird, sein Wunschgerät als Zweitgerät hinter dem Providermodem anzuschließen, hat die Bundesnetzagentur verkündet, dass sie einen Antrag von gleich fünf Branchenverbänden abweisen wird. Diese hatten versucht, eine Ausnahme der Endgerätefreiheit für Glasfaseranschlüsse zu bewirken.
Während in Deutschland und anderen EU-Ländern wie Italien, Belgien, Finnland oder den Niederlanden also der Kunde König ist, sind es in Österreich die Provider.
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