Smarte Nutzung

Immer häufiger wollen Menschen ihr Leben durch andauernde Datenerfassung und Auswertung lebenswerter machen – die Datensammlung geht zunehmend "unter die Haut". [...]

Andreas Schütz, Anwalt bei Taylor Wessing.
Andreas Schütz, Anwalt bei Taylor Wessing. (c) Taylor Wessing

Schlafen Sie gut? Wie viele Schritte machen Sie pro Tag und wie steht es generell um Ihr Wohlbefinden?

In Form von Geräten wie Smartwatches, Fitnessarmbändern, oder auch noch unbekannteren Produkten wie Kontaktlinsen zur Blutzuckermessung gibt es heutzutage bereits zahlreiche smarte Begleiter für den Alltag.
Unter dem Begriff der Wearable Computing Devices (Wearables) sind ebensolche Computersysteme zu verstehen, die im oder am Körper zu tragen sind. Diese haben typischerweise einen oder mehrere Sensoren eingebaut und verfügt über eine digitale Schnittstelle nach außen, mit welcher die erhobenen Daten auf eine Cloud oder ein Smartphone übertragen werden. Smart Devices (und darunter fallen auch Wearables) bringen zweifelsohne viele Vorteile für den Alltag, sind jedoch trotzdem mit Vorsicht zu genießen und im Spannungsverhältnis zum Datenschutz kritisch zu beleuchten. Durch die allgegenwärtige Vernetzung bringen sie nämlich eine Menge an erhobenen und gespeicherten Daten hervor.

Gerade in Bezug auf Wearables ist die Datenverarbeitung jedoch besonders kritisch zu sehen, da auch sensible Daten, wie etwa Gesundheitsdaten, verarbeitet werden. Diese Datenkategorie genießt im Vergleich zu den „normalen“ personenbezogenen Daten einen umfangreicheren datenschutzrechtlichen Schutz. Im Sinne der DSGVO sind für die Verarbeitung dieser Daten einerseits der Wearable-Hersteller und der App-Anbieter, andererseits aber auch der App-Store-Betreiber verantwortlich.

Die Zulässigkeit der Verarbeitung der erhobenen Gesundheitsdaten hängt von der Erteilung einer ausdrücklichen Einwilligung durch den Smart-Device-Nutzer ab. Die Zustimmung muss ausdrücklich Bezug auf die sensiblen Gesundheitsdaten nehmen, freiwillig sein und aufgrund umfassender Informationen erfolgen. Ist dies nicht der Fall, ist die Verarbeitung der Daten unzulässig. Ob es in Zukunft zu einer tatsächlichen „Versmartung“ der gesamten Umwelt kommen wird, hängt letztlich auch vom Datenschutzrecht ab.

*Andreas Schütz ist Anwalt bei Taylor Wessing.


Mehr Artikel

News

KI macht Jagd auf Borkenkäfer

Das Interreg-Projekt SMARTbeetle hat ein klares Ziel: wirksamere und umweltfreundlichere Lockstoffe für den Borkenkäfer. Die Partner aus Österreich und Tschechien lassen sich bei der Entwicklung auch von künstlicher Intelligenz unterstützen. […]

News

Suchergebnisse als Falle

Immer mehr Internetnutzer geraten unbewusst in die Fänge von Cyberkriminellen – nicht über dubiose E-Mails oder Links, sondern direkt über beliebte Suchmaschinen. Mit SEO-Betrugsmaschen gelangen gefälschte Webseiten durch die Manipulation der Suchergebnisse an prominente Positionen. Das hat teils gravierende Folgen für die Nutzer. […]

News

84 Prozent mehr Phishing-E-Mails als im Vorjahr

In Europa wurde 23 Prozent aller 2024 weltweit erfassten Attacken registriert. Damit belegt Europa den dritten Platz der am meisten angegriffenen Wirtschaftsregionen. Innerhalb Europas waren das Vereinigte Königreich (25 Prozent), Deutschland (18 Prozent) und Österreich (14 Prozent) die meistattackierten Länder. […]

Der Online-Händler BIKE24 führt SAP S/4HANA Cloud Public Edition ein und initiiert damit ein weitreichendes Transformationsprojekt. (c) BIKE24
Case-Study

BiKE24 führt SaaS ERP von SAP ein

BIKE24 ist ein Online-Händler für Fahrradbestandteile. Da eine siloartige Prozesslandschaft die automatische Bewertung des Lagerbestandes behinderte, führte das Unternehmen SAP S/4HANA Cloud Public Edition ein und initiierte damit ein weitreichendes Transformationsprojekt. […]

Be the first to comment

Leave a Reply

Your email address will not be published.


*