Nach dem Beschluss des OGH hat nun auch das OLG Wien im Verfahren "austromechana gegen Nokia Austria" die Rechtmäßigkeit einer Speichermedienabgabe auf sogenannte Musik-Handys bestätigt. Weitere Abgaben dürften nicht lange auf sich warten lassen. [...]
Moderne Smartphones sind das Pendant der leeren Kassetten vergangener Tage. Im Handy-Musterprozess austromechana gegen Nokia hat das Oberlandesgericht Wien bestätigt, dass Mobiltelefone mit MP3-Funktion grundsätzlich vergütungspflichtig sind – was heute für praktisch jedes im Handel erhältliche Smartphone zutrifft. „Allein der Umstand, dass der Speicher auch für andere Funktionen des Mobiltelefons verwendet werde, lasse keine Aussage über die jeweilige Speicherintensität zu“, so der Beschluss.
Für Gernot Graninger, Geschäftsführer der austromechana, ist der Entscheid nach dem OGH-Beschluss Ende 2013 ein „weiterer wichtiger Schritt“ für eine faire Vergütung der heimischen Künstler: „Wir sehen uns einmal mehr bestätigt, dass unsere Forderungen nach einer modernen Speichermedienabgabe völlig legitim sind. Eine solche Vergütung sichert aber nicht nur die Einkommen der Kreativwirtschaft, sondern schafft auch Rechtssicherheit für Konsumenten.“ Ähnlich sieht es Sandra Csillag, Geschäftsführerin der Verwertungsgesellschaft literar-mechana: „Es darf nicht sein, dass zugunsten der Margen großer Konzerne die Künstler um ihr Einkommen bangen müssen“, Auch die vom Handel vorgeschlagene Alternative einer Haushaltsabgabe ist für sie inakzeptabel: „Damit wird lediglich die Verantwortung von rund 160 Unternehmen auf 3,6 Millionen österreichische Haushalte abgewälzt.“ Die heimische Initiative „Plattform für ein modernes Urheberrecht“ von Industrie und Handel hatte erst kürzlich als Alternative vorgeschlagen, eine monatliche Kulturabgabe von 50 Cent pro Haushalt einzuheben. Sie soll zusammen mit der für alle Haushalte geplanten Rundfunkgebühr kassiert werden und die Leerkassetten- sowie Reprografievergütung auf einen Schlag ersetzen.
ÜBER 20 EURO PRO SMARTPHONE?
Damian Izdebski, Sprecher der Plattform für ein modernes Urheberrecht sowie Gründer und Geschäftsführer von Ditech, ist mit dem OLG-Urteil nicht einverstanden: „Ich bin der Ansicht, dass Handys keine Leerkassetten sind und daher nicht der Leerkassettenvergütung unterliegen. Heute werden Smartphones vor allem zum Telefonieren, Senden von SMS, für Apps, E-Mails und soziale Medien verwendet. Handys werden nur geringfügig als ‚Kopiergeräte‘ genutzt und vor allem nur minimal für Privatkopien.“
Er sieht durch das Urteil keine Rechtssicherheit entstehen wie die Verwertungsgesellschaften, sondern im Gegenteil: „Das Urteil zeigt erneut die enorme Rechtsunsicherheit die durch Geräteabgaben entsteht. Zudem droht dem Konsumenten dadurch eine Belastung von 21,60 Euro je Smartphone und dem österreichischen Handel eine enorme Benachteiligung gegenüber dem Online-Handel aus dem Ausland.“ Zum Abschluss erneuert Izdebski seine Forderung: „Die Festplattenabgabe ist ein Relikt des vergangenen Jahrhunderts und ich sehe die Politik jetzt aufgerufen, endlich eine technologieneutrale Lösung zu implementieren, die nicht an Dingen wie einem Cloud-Speicher scheitert.“
Nach den Smartphones dürften aber auch Festplatten empfindlich teurer werden. Noch dieses Jahr soll eine weitere Festplattenabgabe eingehoben weren. Eine solche Einführung würde laut Bundesgremialobmann Ulrich Fuchs zu einem geschätzten Umsatzrückgang von 15 Prozent – in absoluten Zahlen 135 Mio. Euro – im österreichischen Elektrohandel führen. Dies hätte zur Folge, dass von den rund 19.000 im österreichischen Elektrohandel Beschäftigten 1.000 bis 2.000 Menschen ihren Job verlieren würden. Außerdem wäre der Wettbewerbsnachteil existenzbedrohend für viele Unternehmen. „Das sind nur erste Berechnungen“, erklärt Fuchs. Die Zahlen sind höher ausgefallen als befürchtet. „Aus diesem Grund wird nun auch eine Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnis wir als weitere Entscheidungshilfe anbieten werden.“
Eine externe Festplatte mit einem Terabyte Kapazität, die im Handel ca. 66 Euro kostet, würde durch die geplante Festplattengabe in Höhe von 21,60 Euro um über 30 Prozent teurer. Händler befürchten, dass österreichische Kunden daher eher in ausländischen Webshops kaufen werden. (pi/rnf/aw)
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