Unmut über Vorratsdaten

Die Vorratsdatenspeicherung gerät nun europaweit unter Druck. [...]

Die Vorratsdatenspeicherung ist zuletzt verstärkt auf Widerstand gestoßen. Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat im Dezember 2012 eine Anfrage bei den europäischen Richtern in Luxemburg eingebracht, um klären zu lassen, ob die Vorratsdatenspeicherung mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar ist. Trotzdem wird in einer Arbeitsgruppe, die unter Aussicht des Österreichischen Justizministeriums an einer Novelle des Urheberrechts werkt, bereits über eine Aus­weitung der derzeitigen Regelung diskutiert.

Die Vorratsdatenspeicherung kommt in Österreich erst seit April 2012 zum Einsatz. Die Verbindungsdaten werden für sechs Monate von den Providern gespeichert, die Inhalte dabei allerdings nicht erfasst. Friedrich Alexander Koenig, Abteilungsleiter in der Strafrechtssektion des österreichischen Justizministeriums, meint, die Politik habe sich hierzulande bewusst Zeit gelassen mit der Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel. „So konnten wir die Entwicklung in anderen Ländern beobachten und die Erfahrungen der Kollegen berücksichtigen. Unsere Regelung leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung schwerer Verbrechen bei gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes.“ Diese Einschätzung wird allerdings nicht überall geteilt.

Der Verfassungsbeschwerde, die zur Anrufung des EuGH geführt hat, haben sich in Österreich über 11.000 Menschen angeschlossen. Eine Aktion der Arbeiterkammer hat über 100.000 Unterschriften gegen die Speicherung der Vorratsdaten gebracht. Die Kritiker sehen in der Vorratsdatenspeicherung einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Wie lange der Europäische Gerichtshof für die Bearbeitung der Anfragen benötigt, ist nicht abzuschätzen. Im Schnitt nehmen sich die Richter etwa 14 Monate für den Prozess Zeit.

FORDERUNG NACH ABSCHAFFUNG?
Sollte die Vorratsdatenspeicherung für mit den Grundrechten unvereinbar befunden werden, könnten die Richter von den Mitgliedsstaaten verpflichtende Nachbesserungen oder sogar die Abschaffung der Regelungen fordern. Derzeit dürfen Ermittler in Österreich nur bei Straftaten auf die Vorratsdaten zugreifen, die mit Freiheitsstrafen ab zwei Jahren geahndet werden. Im Zuge einer anstehenden Reform des Urheberrechts wird unter der Ägide des Justizministeriums bereits diskutiert, ob auch bei Verletzungen des Urheberrechts drei Monate rückwirkend auf die IP-Adressen zugegriffen werden kann, um Straftäter zu identifizieren. (pte)


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