Die beiden Lager im Streit um die geplante Einhebung von Urheberrechtsabgaben auf Speichermedien rücken nicht von ihren Positionen ab, die Fronten scheinen verhärteter zu sein als je zuvor. [...]
Das Urheberrecht war bis zum Ende des 20. Jahrhunderts eine Disziplin für juristische Spezialisten, die fast unbeachtet nur wenigen Eingeweihten zugänglich schien. Am Beginn des 21. Jahrhunderts könnte das Urheberrecht „das Bürgerliche Gesetzbuch als wichtigstes Zivilgesetz ablösen“, sagt etwa der Berliner Anwalt und Urheberrechtsexperte Til Kreutzer, „da es den Umgang mit immateriellen Gütern regelt. Und diese Güter und Dienstleistungen werden in der Zukunft eine immer größere Bedeutung haben.“ Kreutzer hat sich zu diesem Thema als einer von mehreren Gastrendern im Rahmen der Diskussionsreihe „Urheberrecht für das 21. Jahrhundert“ zu Wort gemeldet. Die Veranstaltung im Wiener Museumsquartier sollte die von der Regierung geplante Speichermedienabgabe und die Zukunft angemessener Vergütung freier Werknutzungen erörtern und die gegenwärtig sehr emotionale Debatte auf Zahlen und Fakten herunterbrechen.
Doch selbst beim Zahlenwerk herrscht keine Einigung. Während die WKO und Vertreter der Industrie anhand von Verkaufszahlen aus 2012 die potenzielle Mehrbelastung durch die Abgabe auf Speichermedien der Konsumenten mit 108 Millionen Euro beziffern, bezeichnen die Befürworter der Abgabe, allen voran der Verein „Kunst hat Recht“ diese Zahlen als irreführend und kontern mit eigenen Berechnungen. Auf der Strecke bleibt der Konsument, nämlich unabhängig, ob es sich um einen Endverbraucher oder einen Wiederverkäufer handelt. Denn auch die von den Verwertungsgesellschaften angebotene Möglichkeit zur Rückerstattung ist mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden.
KARL VERSCHIEBT UMSETZUNG AUF UNBESTIMMTE ZEIT
Die Gegner der Abgabe haben zumindest schon einmal einen Aufschub erreicht. Justizministerin Beatrix Karl von der ÖVP hat im Rahmen eines Interviews klar zum Ausdruck gebracht, dass es vor der Nationalratswahl am 29. September keinen Beschluss geben wird. „Da liegen die Meinungen weit auseinander. In dieser Legislaturperiode kommt die Abgabe nicht“, so der Originalton der Ministerin. Eine wirklich gute Nachricht ist das aber für alle Beteiligten nicht. Denn sie bedeutet auch, dass das Thema frühestens im Herbst, eher aber erst 2014, auf der Agenda stehen wird, wenn eine neue Regierung gebildet wurde. Bis dahin wird sich an den weit auseinanderliegenden Positionen nicht viel verändert haben. Für Konsumenten, aber vor allem Händler heißt es nur, dass sich der Zeitraum der Rechtsunsicherheit auf unbestimmte Zeit verlängern wird.
Branchengerüchten zufolge soll allerdings bereits der gesamte Passus zur Leermedienabgabe aus dem Begutachtungsentwurf des Justizministeriums gestrichen worden sein. Ditech-Gründer Damian Izdebski, auch Sprecher der „Plattform für ein modernes Urheberrecht“, kann das auf Nachfrage aber nicht bestätigen, obwohl auch ihm das Gerücht zu Ohren gekommen sein soll. Izdebski zufolge ist es durchaus wahrscheinlich, da das Justizministerium in den letzten Monaten mit großem Widerstand gegen die Abgabe konfrontiert war. Die Plattform hat auch gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich Unterschriften gegen die Abgabe gesammelt. (aw)
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