Vorzeigedisziplin E-Government

E-Government bleibt ein Vorzeigethema in Österreich. Knapp 70 Prozent der Bürger nutzen bereits entsprechende Angebote. Doch zu viel Regelwerk könnte die Entwicklung auch bremsen. [...]

Eine neue Studie (E-Government Monitor 2012) bestätigt die österreichische Vorreiterrolle im Bereich E-Government. Bereits 67 Prozent der Österreicher nutzen die heimischen E-Government-Angebote und rund 80 Prozent sind sogar damit zufrieden. Österreich führt damit gemeinsam mit Schweden (70 Prozent E-Government-Nutzung) die Liste der verglichenen Länder an und liegt vor der Schweiz (58 Prozent), Großbritannien und Deutschland (jeweils 45 Prozent) und den USA (39 Prozent). Vor allem die elektronische Steuererklärung erfreut sich hierzulande besonderer Beliebtheit. Bei den Bürgern der USA zeigt sich dagegen eine gewisse Skepsis, da dort derzeit nur jeder Zweite mit den E-Government-Angeboten zufrieden ist.
Ein entscheidender Faktor, der zur Zufriedenheit bei den Bürgern beiträgt, ist laut den Studienautoren die Nutzungserfahrung. Auch was die politische Beteiligung betrifft, ist das Potenzial in Österreich weit höher als in den Vergleichsländern. So wollen sich 40 Prozent der Befragten in Zukunft auch online an politischen Entscheidungen beteiligen und 45 Prozent sind der Meinung, dass sie in Zukunft gerne Portale mit Daten der Verwaltung nutzen würden. Bereits heute werden Open-Data-Portale in der Schweiz von 30 Prozent der Bürger genutzt, in Österreich sind dies 23 Prozent und in Deutschland 18 Prozent. Neben Open Data gehören persönliche Kontaktaufnahme und Online-Beteiligung zu den wichtigsten Zukunftsfeldern für die Open-Government-Nutzung. Verbesserungspotenzial gibt es jedoch in allen befragten Ländern im Bereich der Durchgängigkeit von elektronischen Angeboten. Dies hängt zum einen mit den fehlenden Möglichkeiten zusammen, alle Verfahrensschritte zu virtualisieren, zum anderen ist es eine Effizienzfrage. Denn solange die Nachfrage noch nicht so groß ist, werden vor allem die weniger oft in Anspruch genommenen Verfahren nicht vollständig online zur Verfügung gestellt werden.
Eine weitere österreichische Erfolgsgeschichte ist das E-Billing. Derzeit bieten rund 20.000 heimische Unternehmen elektronische Rechnungen an. Darunter befinden sich fast alle großen Energielieferanten, Telekom- und Internetfirmen, Onlinedienste und Firmen mit Dauerverträgen.

Rückschritt bei E-Billing befürchtet

Weit über 100 Millionen Rechnungen werden jährlich österreichweit elektronisch ausgestellt. E-Billing bringt neben Portoersparnissen auch weitere Vorteile für Rechnungsleger und -empfänger. So lassen sich etwa Rechnungslegung, -prüfung, -verwaltung effizienter gestalten und weitgehend automatisieren. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2010 soll den Einsatz von E-Billing zusätzlich erleichtern und mit der Papierrechnung völlig gleichstellen. Nun könnte ein Verordnungsentwurf des Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Erleichterungen wieder rückgängig machen. »Die Österreicher haben daraus wieder einen Murks gemacht«, sagt Hans Zeger von der ARGE Daten im Gespräch mit der COMPUTERWELT. Elektronische Rechnungen müssten demnach »qualifiziert signiert« werden, was einer eigenhändigen Unterschrift gleichkommt. »Das ist das genaue Gegenteil der EU-Intentionen, die elektronische Rechnungen den Papierrechnungen völlig gleichstellen will. Und Papierrechnungen müssen bekanntermaßen nicht unterschrieben werden«, so Zeger. Österreich lege die Latte damit wieder eine Stufe höher. »In Deutschland hat man sogar rückwirkend den Signaturzwang aufgehoben, das heißt die Latte eine Stufe herunter gelegt.«
Zeger erinnert die BMF-Aktion auffällig an eine vergleichbare Aktion aus 2007. »Damals hatten WKO und BMF gemeinsam versucht den Pseudostandard der WKO zur elektronischen Rechnung (ebInterface) zum verbindlichen E-Billing-Standard für alle österreichischen Unternehmen zu machen und die Unternehmen dazu zu zwingen, elektronische Rechnungen direkt über das Finanzonline-Portal auszustellen. Angenehmer Nebeneffekt für die Finanzbehörden wäre gewesen: Sie hätten in Echtzeit einen Überblick gehabt, welches Unternehmen mit wem Geschäfte macht.« Zeger ist aber optimistisch, dass der Entwurf noch korrigiert wird und sich »Verwechslungen der verschiedenen Techniken und Systeme« eingeschlichen haben. Die ARGE Daten hat jedenfalls eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben und auch einen Korrekturvorschlag zur Verordnung ausgearbeitet. (cb)

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