Auch wenn IT-Projekte nicht so laufen wie geplant, sollten sich Auftraggeber und Dienstleister nicht gleich verklagen. [...]
A entwickelt für B das Produkt C, doch B erwartet D und klagt A. Oder A klagt B, weil B nicht zahlt, weil er mit der Lösung C nicht zufrieden ist. Solche Szenarien sind in der IT-Branche kein Einzelfall. Doch eine gerichtlich herbeigeführte Entscheidung bringt selten eine für beide Seiten befriedigende Lösung. CONSENSUS aus dem Softwarepark Hagenberg hat es sich aus diesem Grund zur Aufgabe gemacht, bei gescheiterten oder zum Scheitern verurteilten IT-Projekten zu vermitteln – mit Mediation und Vorteilen für beide Vertragspartner.
Sie beherrschen verschiedenste Programmiersprachen, doch in den Kundenbeziehungen fehlen den IT-Experten oft die richtigen Worte, um den Kundenwunsch richtig zu deuten, diesen in ein realistisches Angebot zu gießen, Termine einzuhalten und Schieflagen beizeiten abzuwenden. Aber auch auf Kundenseite besteht Verbesserungspotenzial in Hinblick auf die Form von Aufträgen, die Erstellung exakter Lasten- bzw. Pflichtenhefte oder ständige Abänderungen bzw. Ergänzungen in laufenden Projekten. Ungebremst geht es in solcherart verlaufenden Projekten weiter bis zum Gericht und von dort zu gerichtlich bestellten Sachverständigen, wie z.B. Christoph Reichenberger (Foto).
„Bei solchen Streitigkeiten ist es oft unmöglich, ein fundiertes Gutachten zu erstellen, das auf hieb- und stichfesten Fakten beruht und dem Gericht die für die Entscheidungsfindung benötigte Grundlage bietet“, beschreibt der promovierte Informatiker das Problem. Am Ende steht auf der einen Seite ein Kläger, auf der anderen ein Beklagter und dazwischen ein aufwendig erstelltes und kostspieliges Gutachten, das aber oft nicht in der Lage ist, genau genug festzustellen, wer Recht und wer Schuld hat.
Ein Gerichtsurteil ist für Reichenberger in solchen Fällen nicht die geeignete Lösung, um den Konflikt beizulegen. Zum einen ist der Konflikt nach der Urteilsverkündung in diesen Fällen nicht nachhaltig gelöst. Zum anderen bleibt immer mindestens ein Verlierer. „Mediation kann hier eine Win-Win-Lösung für beide Parteien erzielen, da in der Mediation eine nachhaltige Lösung erarbeitet wird, die beiden nützt.“ Statt sich mit einem kleinen Teil des Kuchens oder einem faulen Kompromiss zufriedenzugeben, wird in der Mediation daran gearbeitet, die Bedürfnisse beider Parteien bestmöglich zu erfüllen – ein Konsens eben. Genau darauf zielt auch CONSENSUS, das Coaching- und Vermittlungsangebot von Reichenberger, ab.
WIN-WIN STATT NUR VERLIERER
Reichenberger empfiehlt allen an IT-Projekten Beteiligten, frühzeitig Tools wie Teamentwicklung oder Coaching als Unterstützung einzusetzen und sich in schwierigen Projektsituationen an einen externen Berater zu wenden. Sein Tipp: eine Mediationsklausel als fixer Bestandteil in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträgen. Während es in den USA längst Standard ist, erst den Versuch einer gütlichen Einigung zu unternehmen, ist eine solche Klausel in Österreich noch eher unbekannt. Dabei stellt sie Rahmenbedingungen für Mediation vertraglich sicher und spart zudem Kosten. Auch die Wirtschaftskammer empfiehlt eine solche Klausel. (oli)
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