Flicken reicht in der IT-Sicherheit nicht aus

Der Countdown läuft – am 17. Oktober 2024 soll die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Wie sehen der aktuelle Referentenentwurf des BMI bzw. die Anforderungen für Unternehmen und öffentliche Verwaltung genau aus? ESET-Experte Maik Wetzel fasst für Sie die wichtigsten Erkenntnisse und Folgen zusammen. [...]

Organisationen können sich mit gezielten Anpassungen ihrer Prozesse und Abläufe auf die Einführung der NIS2-Richtlinie vorbereiten. Die Planung schließt die Sicherheit der Informationssysteme genauso ein wie ein funktionelles Risikomanagement und die Berücksichtigung der Lieferkette in die Sicherheitsabläufe. Darüber hinaus sollte ein Krisenmanagement verfügbar sein, das bei größeren Cybervorfällen eingreift und die Betriebskontinuität wiederherstellen kann. Nicht zuletzt ist die Beachtung der Meldepflicht bei entsprechend kategorisierten Vorfällen eine vorgeschriebene Maßnahme, die es einzuhalten gilt.

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ESET MDR: Ihre Lösung für moderne Cybersicherheit

Nicht nur angesichts der NIS2-Richtlinie, sondern auch im Hinblick auf die aktuelle Bedrohungslage ist der Schutz der digitalen Infrastruktur von entscheidender Bedeutung. ESET MDR bietet Organisationen die perfekte Antwort auf diese Herausforderungen. Mit dem KI-gestützten Service lagern sie den gesamten Prozess der Bedrohungserkennung und -abwehr an die erfahrenen Experten von ESET aus. Zusätzlich erhalten sie Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Berichtspflichten im Falle eines Sicherheitsvorfalls. So haben Unternehmen Zugang zu erstklassiger Cybersicherheit, ohne ein eigenes, hochspezialisiertes IT-Sicherheitsteam aufbauen zu müssen.

Was passiert mit Unternehmen, die die NIS2-Richtlinie nicht einhalten?

Eine Sorgfaltspflicht und Meldepflicht sorgt für die Durchsetzung der NIS2-Richtlinie und gewährleistet die wirksame Einhaltung der Vorschriften. Entsprechend sind Bußgelder und Strafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften vorgesehen. So können Verstöße mit Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die nationalen Aufsichtsbehörden können ihre eigenen Modalitäten für die Verhängung von Geldbußen entwickeln und anwenden.

↗ Ist Ihr Unternehmen betroffen? Hier geht es zur NIS2-Betroffenheitsprüfung des BSI


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