Gemäß Auflagen ist die Mitteilung eines Geldwäscheverdachts per E-Mail verschlüsselt abzusetzen. Da die Meldung ohnehin bereits einiges an Überwindung kostet, sollte die Übermittlungstechnologie so benutzerfreundlich wie möglich sein. Auf Basis der SEPPmail-Lösung ist exakt dies gewährleistet. [...]
Geldwäschern erfolgreich auf die Schliche kommen
Vereinfachte Geldwäschemeldung mit SEPPmail
In der ganzen Welt gibt es Organisierte Kriminalität, die das Streben nach maximalen Gewinnen im Sinn hat. Besonders die Geldwäsche ist eine beliebte Methode, illegal erwirtschaftete Geldsummen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf einzuschmuggeln. Das Geld stammt aus Tätigkeiten wie Bestechung, Drogenhandel, Steuerhinterziehung usw. Deshalb sind die Täter darauf bedacht, die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Dafür wird es beispielsweise durch verschiedene Konten und Firmen geschleust und so wieder „reingewaschen“. Dadurch lässt sich am Ende häufig nicht mehr erkennen, woher das Geld eigentlich kommt. Prinzipiell eignet sich jeder Finanzplatz, um für Geldwäsche missbraucht zu werden. Schon der leiseste Verdacht eines Geldwäscheversuchs ist bei der Geldwäschemeldestelle anzugeben. Laut einem Informationsblatt des österreichischen Bundeskriminalamts muss die Verdachtsmeldung in einem geläufigen elektronischen Format unter Verwendung sicherer Kommunikationskanäle übermittelt werden.[1] Mit dem Secure E-Mail Gateway von SEPPmail ist dafür keine gesonderte Verschlüsselung erforderlich.
Damit die Mitteilung eines Geldwäscheverdachts nicht nach außen gelangt, gilt es, sie zu schützen. In seinem offiziellen Informationsblatt zur Geldwäschemeldung nennt das österreichische Bundeskriminalamt zwei Möglichkeiten, die Verdachtsmeldung verschlüsselt zu versenden. Als eine Alternative wird der Versand von verschlüsselten E-Mails über den Kanal des österreichischen Bundesministeriums für Inneres (BMI) genannt. Um diesen zu nutzen, ist die Einrichtung einer sicheren Leitung erforderlich, für die eventuell administrative Unterstützung zu Rate gezogen werden muss. Viele könnten diesen Prozess als zu mühselig erachten und daher von ihrer Verdachtsmeldung absehen. Für eine erfolgreiche Verbrechensbekämpfung sollten solche Abläufe per se jedoch ohne technische Hürden durchführbar sein. Kommt die im öffentlichen Dokument an zweiter Stelle erwähnte SEPPmail-Lösung zum Einsatz, die derzeit knapp 7.000 E-Mail Domänen weltweit mittels Domänenverschlüsselung automatisch absichert, muss der Informant sich keine Gedanken über technische Rahmenbedingungen machen. Er kann die E-Mail problemlos inklusive entsprechender Anhänge wie Bilder oder Kontoübersichern verschlüsselt abschicken.
SEPPmail-Lösung für sicheren Versand
Das SEPPmail Gateway unterstützt alle gängigen Verschlüsselungstechnologien wie S/MIME, OpenPGP, TLS und Domainverschlüsselung. Durch die patentierte GINA-Technologie ist es möglich, verschlüsselte E-Mails auch an Empfänger ohne Verschlüsselungslösungen zu senden. Auf diese Weise lässt sich eine einfache und zugleich gesicherte Spontankommunikation über den normalen E-Mail-Client durchführen. Das Verfahren eignet sich nicht nur für die Meldung eines Geldwäscheverdachts, sondern auch für andere elektronische Mitteilungen, die persönliche Daten beinhalten. Dazu zählen z.B. Lohnabrechnungen, Steuerunterlagen, Bank- und Versicherungsdokumente, Gesundheitsdaten etc.
[1] https://bundeskriminalamt.at/308/files/Geldwaeschemeldung_Info.pdf
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