YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse verdächtiger Nutzer mitteilen
YouTube und Google müssen bei einer Urheberrechtsverletzung die E-Mail-Adresse der dieser Verletzung zugeordneten Nutzer bekanntgeben. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Über die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse sei aber keine Auskunft zu erteilen. […]