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Handyverträge: „Abschlagszahlungen“ bei vorzeitiger Kündigung sind gesetzwidrig

Der VKI führt gegen T-Mobile eine Verbandsklage gegen die „Abschlagszahlung“ in den Vertragsbedingungen von tele.ring und hat dabei vom Oberlandesgericht Wien Recht bekommen. Das Gericht sieht die Klausel als überraschend und als gröblich benachteiligend an. Es sei für Kunden überraschend, dass sie bei Verzicht auf einen Teil der Leistung mehr bezahlen müssen, als jene Kunden, die die gesamte Leistung in Anspruch nehmen. […]

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Abschlagszahlung bei Vertragskündigung unzulässig

T-Mobile/Telering verlangt in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen bei vorzeitiger Kündigung eines Handy-Vertrags nicht nur die Grundentgelte bis zum Ablauf der Vertragsdauer, sondern auch eine einmalige Abschlagszahlung von 80 Euro. Diese zusätzliche Gebühr sei unzulässig, urteilte das Handelsgericht Wien laut Verein für Konsumenteninformatin (VKI). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. […]