Abschlagszahlung bei Vertragskündigung unzulässig
T-Mobile/Telering verlangt in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen bei vorzeitiger Kündigung eines Handy-Vertrags nicht nur die Grundentgelte bis zum Ablauf der Vertragsdauer, sondern auch eine einmalige Abschlagszahlung von 80 Euro. Diese zusätzliche Gebühr sei unzulässig, urteilte das Handelsgericht Wien laut Verein für Konsumenteninformatin (VKI). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. […]