Revisionssichere Aufbewahrung von Geschäftsdokumenten
In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt das Handels- und Steuerrecht vor, dass eine Buchführung so beschaffen sein muss, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln können. […]