Bis vor einigen Jahren waren rechtsgültige Dokumente schnell angefertigt: Auf einem Ausdruck oder sogar einem handschriftlichen Exemplar wurde die Gültigkeit durch eine händische Unterschrift bestätigt. [...]
Doch mit der zunehmenden Digitalisierung, die in Österreich in vielen Bereichen kaum noch aufzuhalten ist, sind neue Wege für eine rechtssichere Unterzeichnung wichtiger Dokumente oder Verträge gefragt.
Hierbei kommt häufig ein bestimmter Begriff zur Sprache: elektronische Signaturen. Durch die stark zunehmende Digitalisierung in vielen Bereichen sollten sich Anwender mit dieser Begrifflichkeit auseinandersetzen. Immerhin beziffern Experten das Wachstumspotenzial in diesem Segment auf knapp zwei Prozent pro Jahr, schon im Jahr 2021 nutzen über 64 Prozent aller Österreicherinnen und Österreicher etwa digitale Möglichkeiten, um Wege zu den Behörden zu sparen.
Die notwendigen elektronischen Signaturen, die im Kontext der Digitalisierung häufig zum Einsatz kommen, sollen im Folgenden genau beleuchtet werden. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es hierfür, wie wurde die Signatur entwickelt? Wo kann diese genutzt werden?
Die Geschichte der elektronischen Signaturen
Bei der elektronischen Signatur handelt es sich um eine vergleichsweise neue Möglichkeit, um rechtsgültige Dokumente sicher anzufertigen und eine eindeutige Identifizierung des Unterzeichners bzw. Signaturerstellers zu ermöglichen. Grundlegend geht die elektronische Signatur auf die klassische Unterschrift zurück, die bereits gegen Ende des 17. Jahrhunderts in England eine zentrale Rolle spielte. Hier legte der Statute of Frauds die Notwendigkeit einer Unterschrift fest, um die Gültigkeit eines Vertrags zu erzielen.
Im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte entwickelten sich verschiedene Möglichkeiten für eine rechtsgültige Unterzeichnung. Als erster Versuch für die Schaffung einer elektronischen Signatur gilt der sogenannte RSA-Algorithmus, der in seinen theoretischen Grundlagen schon im Jahr 1976 entwickelt wurde. Im Jahr 1996 veröffentlichten dann die UN (United Nations) das UNCITRAL Model Law on Electronic Commerce, welches digitale Geschäftsbeziehungen und digitale Verträge erleichtern sollte.
Endgültige Rechtssicherheit kam dann im Jahr 2000, als der damalige Präsident Bill Clinton in den USA den Electronic Signatures in Global and National Act für gültig erklärte. In der EU dauerte es noch einige Jahre, bis rechtliche Rahmenbedingungen durch die eIDAS-Verordnung (Electronic Identification and Authentication Services) definiert wurden.
Gesetze und Regelungen der Signaturen
Auch in Österreich gelten die Vorschriften und die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die eIDAS-Verordnung (Electronic Identification and Authentication Services) bis heute. Hier ist genau festgelegt, wann und wie elektronische Signaturen genutzt werden können bzw. gültig sind. In dieser Verordnung werden zudem drei unterschiedliche Arten der Signaturen beschrieben. Hierbei handelt es sich um eine einfache, eine fortgeschrittene und eine qualitative Signatur um wirklich qualifiziert elektronisch signieren zu können.
Jede dieser Varianten ist für unterschiedliche Bereiche vorgesehen. Bei einer einfachen elektronischen Signatur handelt es sich etwa um den Namen in einer Nachricht, welche häufig beim Vertragsabschluss oder bei einer Kündigung per E-Mail zum Einsatz kommt. Deutlich höhere Anforderungen und dementsprechend auch weitere Nutzungsmöglichkeiten gehen mit den beiden anderen Varianten einher, die im Rahmen der EU-weit gültigen Verordnung festgelegt sind.
Zwar besteht die Verordnung bis ins Jahr 2024 in der ursprünglichen Fassung, allerdings sind hier im Laufe der Jahre natürlich immer wieder Änderungen möglich. Diese sind sowohl für den Verbraucher als auch für die Technologieunternehmen bindend.
Welche Vorteile bieten elektronische Signaturen?
Die elektronischen Signaturen sollen vor allem im Rahmen einer zunehmenden Digitalisierung in Österreich und allen anderen EU-Ländern viele Vorgänge vereinfachen. Schon heute gelingt es in der Regel problemlos, Verträge, Abos und andere Vereinbarungen online abzuschließen.
Für den Verbraucher bedeutet dies viel mehr Komfort, Unternehmen profitieren von einem deutlich reduzierten bürokratischen Aufwand. Auch für Behörden stellen rein digitale Vorgänge inklusive elektronischer Signatur eine attraktive Alternative zum direkten Kontakt vor Ort dar. Mitarbeiter können somit deutlich effektiver arbeiten, unnötige Termine werden direkt vermieden.
Gleichzeitig überzeugen die gängigen Varianten, die im Jahr 2024 für die elektronische Signatur zum Einsatz kommen, grundsätzlich mit einem sehr hohen Sicherheitsniveau. Dies bestätigen regelmäßige Überprüfungen und Zertifizierungen, die durch unterschiedliche Organisationen durchgeführt werden.
Eigenschaften der elektronischen Signaturen
Schon ein Blick auf die drei unterschiedlichen Varianten der elektronischen Signaturen zeigt das Potenzial in diesem Bereich. Neben den einfachen Varianten können die fortgeschrittenen und qualifizierten Signaturen selbst für komplexe Verträge genutzt werden, etwa für einen Pacht- oder auch einen Kreditvertrag.
Hierbei handelt es sich um ein aufwendiges technisches Konstrukt, welches eine zweifelsfreie Zuordnung und Identifizierung des Unterzeichners ermöglicht. Dies schließt auch Missbrauch zum großen Teil aus. Allerdings sind gerade die qualifizierten elektronischen Signaturen im Alltag noch sperrig konstruiert. Technische Lösungen, etwa durch einen entsprechenden Personalausweis und Lesegeräte, gibt es zwar auf dem Markt, diese sind aber komplex und bedeuten zudem zusätzliche Kosten für den Verbraucher.
Mittlerweile wird an einfacheren Lösungen gearbeitet, etwa dem Online-Wallet mit Identitätsnachweisen. Hier gehört die VIDChain des Unternehmens Validated ID zu den Hoffnungsträgern. Bei diesem Angebot können verschiedene Identitätsnachweise in einem sicheren Wallet hinterlegt und dann zur Identifizierung bzw. für die elektronische Signatur genutzt werden. Es dürfte allerdings noch einige Jahre dauern, bis diese Technik auch in Österreich im Alltag angekommen ist.
(Foto: @envatoelements, By Rawpixel)
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